Springe.
Samstagabend erschien ein Bürger auf der Wache des Polizeikommissariates Springe, um sich zu informieren, ob er den kürzlich erworbenen E-Roller fahren dürfe. Da er keinerlei Dokumente zu dem Roller mitgebracht hatte, wurde er gebeten, diese bei der Polizei vorzulegen, um Auskunft zu erhalten.
Gegen 18.15 Uhr kehrte er zur Wache zurück, hatte jedoch nicht nur die Dokumente, sondern auch gleich den Roller dabei. Er fuhr auf dem E-Roller bei der Polizeidienststelle vor. Eine Prüfung der Dokumente und des Rollers ergab dann, dass dieses Fahrzeug in Deutschland nicht für eine Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen ist. Darüber hinaus bestand auch keine Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug. Weiterhin kam hinzu, dass für den bis zu 40 Stundenkilometer schnellen Roller eine Fahrerlaubnis erforderlich gewesen wäre. Diese konnte der Fahrzeugführer ebenfalls nicht vorweisen.
Ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetzt wurde eingeleitet.