Groß Munzel / Barsinghausen / Egestorf .
In Groß Munzel in der Straße Osterende parkte gestern gegen 9 Uhr ein 68-jähriger Fahrer eines Geländewagens rückwärts aus und beschädigte dabei einen hinter ihm stehenden Mercedes. Ohne sich um den Schaden zu kümmern, entfernte sich der Fahrer unerlaubt von der Unfallstelle. Es entstand ein Gesamtschaden von rund 2.400 Euro. Da der Unfallflüchtige den Zeugen am Unfallort bekannt war, konnte dieser ermittelt werden. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen „Unfallflucht“ eingeleitet. Der Führerschein wurde ihm zunächst belassen.
- Ebenfalls gestern gegen 10 Uhr fuhr ein 80-jähriger Mercedes-Fahrer aus Kirchdorf auf dem Gelände der Grünabfallannahmestelle Blumenhof in Barsinghausen rückwärts und übersah dabei den hinter ihm stehenden Skoda eines 40-jährigen Barsinghäusers. Der Fahrer des Skoda befand sich nicht in seinem Fahrzeug. Er war gerade damit be- schäftigt seinen Grünschnitt auszuladen. Durch die Wucht des Aufpralles wurde der Skoda gegen seinen Besitzer geschoben. Dieser verletzte sich dabei leicht und musste dem Klinikum Robert Koch Gehrden zugeführt werden. An den Fahrzeugen entstand ein Gesamtschaden von rund 4.000 Euro.
- Am Freitag gegen 11.50 Uhr beschädigte beim Ausparken auf dem Parkplatz Breite Straße / Volkers Hof ein 85-jähriger Golf-Fahrer aus Großgoltern einen geparkten Mercedes und entfernte sich anschließend kurz von der Unfallstelle, um einen Zettel zu holen und diesen hinter den Scheibenwischer zu klemmen. Anschließend entfernte er sich wieder von der Unfallstelle und fuhr nach Haus. Etwa eine Stunde später meldete er sich bei der Polizei und teilte den Unfall mit. Gegen den „Flüchtigen“ wurde ein Strafverfahren wegen „Unfallflucht“ eingeleitet. Der Führerschein wurde ihm zunächst belassen.
- Ebenfalls am Freitag gegen 18 Uhr beschädigte in der Geibelstraße in Egestorf beim Ausparken eine 82-jährige Mercedes-Fahrerin einen geparkten Ford Fiesta und entfernte sich anschließend unerlaubt von der Unfallstelle. Aufgrund von Zeugenaussagen konnte die Flüchtige ermittelt werden. Gegen sie wurde ein Strafverfahren wegen „Unfallflucht“ eingeleitet. Es entstand lediglich geringer Sachschaden. Die Höhe des Schadens steht noch aus.