Barsinghausen.
Regionssprecher Klaus Abelmann teilte heute auf Anfrage von con-nect.de mit, dass der Schützenverein für Groß- und Kleinkaliberschießen e.V. Hannover von 1984 zur Zeit überlegt, den TÜV Nord mit einem ergänzenden Gutachten zu seinem Schießstand zu beauftragen. In den letzten Tagen war es zu deutlicher Kritik an den lauten Schüssen am Waldrand gekommen (wir haben berichtet).
Weiter teilt der Regionssprecher mit, dass das Team Immissionsschutz Ende September die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines offenen Schießstands für Großkaliber erteilt habe. "Ein bestehender Kleinkaliber-Schießstand sollte in einen solchen für Großkaliber - großkalibrige Handfeuerwaffen und Gewehre - erweitert werden", erklärt Abelmann. Bedingt durch diese geplante Erweiterung wurde für dieses Vorhaben eine Neugenehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erforderlich und Anfang Juli auch beantragt. "Das Genehmigungsverfahren ist nach den immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen durchgeführt worden. Der Antrag wurde im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Eine öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens und eine öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen waren daher nicht vorgesehen", erklärt der Sprecher weiter.
Bestandteil der Antragsunterlagen warauch eine schalltechnische Untersuchung des TÜV Nord vom Mai 2017. "Diese wurde von der Region Hannover als vollständig, plausibel und nachvollziehbar beurteilt. Aus Sicht des Schallimmissionsschutzes bestanden keine Bedenken gegen den Betrieb des Großkaliber-Schießstandes", unterstreicht Klaus Abelmann. Die beteiligten Fachbehörden hätten entsprechend ihrer Zuständigkeiten ebenfalls das beantragte Vorhaben geprüft und keine grundsätzlichen Bedenken oder Einwendungen vorgebracht. "So wurde auch die naturschutzrechtliche Erlaubnis für die Lage im Landschaftsschutzgebiet erteilt. Die Stadt Barsinghausen hat das Vorhaben bauordnungsrechtlich geprüft und ihr städtebauliches Einvernehmen erteilt."
Aufbauend auf der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung habe die Region Hannover am 29. November die waffenrechtliche Erlaubnis erteilt. Der Schießbetrieb wurde am 17. Januar aufgenommen. "In Abstimmung mit dem Schützenverein wurden durch Mitarbeiter der Region Hannover zusätzlich am letzten Sonntagvormittag eine gesteuerte Schallpegelmessung vorgenommen. Dabei sollten die Geräuschimmissionen der lautesten zur Verfügung stehenden Waffen ermittelt werden. Die Messung wurde trotz ungünstiger Witterungsbedingungen wie dünne Schneedecke, keine Mitwindsituation durchgeführt, um einen Eindruck von der Geräuschsituation im Bereich der nächstgelegenen Wohnbebauung zu erhalten. Nach Auswertung der Messergebnisse wurde festgestellt, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte eingehalten werden", erklärte Abelmann abschließend.