Springe.
Vom 3. März bis 4. Mai kommt es in Springe aufgrund der Verlegung von Fernwärmeleitungen zu folgenden Vollsperrungen:
Sperrung der Straße Jägerallee direkt im Einmündungsbereich am Parkplatz Industriestraße und Sperrung Bahnübergang Fünfhausenstraße.
Der Fahrzeugverkehr auf der Industriestraße wird aus östlicher Richtung kommend - in Form einer Einbahnstraßenregelung - über den Parkplatz auf die Jägerallee und weiter über die Straßen Hamannsbruch / Adolf-Reichwein-Straße geführt. Eine Einfahrt von der Industriestraße in die Straße Am Kalkwerk ist NICHT möglich. Die Straße Am Kalkwerk kann hinter der Zufahrt vom Discountmarkt in Fahrtrichtung Ost nur mittels Einbahnstraßenregelung – geradeaus auf die Industriestraße und im weiteren Verlauf auf die Osttangente verlassen werden.
Umfahrung des gesperrten Bereiches über Schulstraße / Hinter der Burg / Bahnhofstraße / Friedrichstraße / Osttangente / Industriestraße bzw. über Echternstraße / Zum Oberntor / Ellernstraße* / Bernauer Straße / Am Kalkwerk. *Achtung begrenzte Durchfahrthöhe für Schwerverkehr durch niedrige Bahnbrücke in der Ellernstraße von 3,80 Meter! LKW über 3,80 Höhe fahren über Zum Oberntor / Heinrich-Göbel-Straße / Kurzer Ging / Berliner Straße / Bernauer Straße / Am Kalkwerk oder über Rosenstraße / Friedrichstraße / Osttangente / Industriestraße.
Verkehrsteilnehmer die auf der B 217 nach Springe anreisen und in den Norden von Springe - hinter der Bahnlinie wollen, werden gebeten, hierfür die „Abfahrt Springe Ost“ zu nutzen.
Zur Aufrechterhaltung des Verkehrsflusses und zur Sicherstellung des Linienverkehrs ist es erforderlich in folgenden Straßen wie folgt Haltverbote einzurichten:
• Schulstraße West (Absolutes Haltverbot -beidseitig- auf der Fahrbahn). • Hinter der Burg (Absolutes Haltverbot -beidseitig- auf der Fahrbahn incl. dem langen südöstlich gelegenem Parkstreifen). • Rosenstraße (Absolutes Haltverbot -beidseitig- auf der Fahrbahn). • Friedrichstraße Ost zwischen Bahnhofstraße und Grasweg (nur Fahrbahn südseitig). Auf der Nordseite wird ein eingeschränktes Haltverbot („Parkverbot“) eingerichtet. Das Parken auf dem südlichen Seitenstreifen bleibt somit zulässig. • Echternstraße (nur Fahrbahn) – In der sogenannten kleinen Echternstraße werden nur die zwei südöstlich gelegenen Stellplätze auf dem Parkstreifen mit einem Haltverbot versehen.
Die Maßnahme erfolgt im Zuge der Verlegung der Fernwärmeleitungen im Auftrag der Stadtwerke Springe. Eventuelle Rückfragen zu Details und zum Bauablauf beantwortet Ihnen Herr Ogsoka von den Stadtwerken Springe, Telefon 05041-64596411.