Hannover. Am Hauptbahnhof Hannover fiel heute Morgen ein Cannabis-rauchender Mann einer Streife der Bundespolizeiinspektion Hannover auf. Da der Mann den Joint in der Nähe von Kindern und verbotenerweise innerhalb des Hauptbahnhofes konsumierte, nahm die Streife dies zum Anlass, den Mann polizeilich zu kontrollieren.
Das Konsumcannabisgesetz verbietet den Konsum von Cannabis in unmittelbarer Nähe von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Vor Ort konnte sich der Mann jedoch nicht mit einem amtlichen Dokument ausweisen. Daher wurde er, um seine Identität eindeutig feststellen zu können, von der Streife der Wache zugeführt. Anhand eines Abgleichs der mündlich angegebenen Daten zu seiner Person im polizeilichen Fahndungssystem konnte die Identität nach kurzer Zeit zweifelsfrei festgestellt werden. Der polizeibekannte Mann ist bereits erkennungsdienstlich behandelt worden und im polizeilichen System mit Lichtbild hinterlegt.
Nicht nur die Identität stand jetzt fest - im Fahndungssystem war der Hinweis hinterlegt, dass der Mann aufgrund eines offenen Haftbefehls zur Vollstreckung seitens der Justiz gesucht wird. Der Polizeibekannte war wegen Körperverletzung in Tateinheit mit Sachbeschädigung zu 27 Tagen Restersatzfreiheitsstrafe verurteilt worden. Der Haftbefehl wurde dem Mann durch die Streife eröffnet. Zusätzlich stellten die Beamten bei der Durchsuchung des Mannes ein verbotenes Springmesser fest und stellten dieses sicher.
Vor der Haft hätte ihn nur die unmittelbare Zahlung von 810 Euro bewahren können. Das Geld konnte der Mann nicht aufbringen, weshalb er der Justizvollzugsanstalt zugeführt wurde. Zusätzlich wurden zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das Konsumcannabis- und Waffengesetz eingeleitet.