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Abwasser: Zählerstände müssen gemeldet werden

Symbolfoto.

Laatzen.

Die Abwasserabrechnung für das Jahr 2016 wird im März/April 2017 erfolgen. Grundlage für diese Berechnung ist der Wasserverbrauch. Nicht berechnet wird das Wasser, das nachweislich nicht in die Kanalisation gelangt ist. Dazu gehört beispielweise Gartenwasser, das zum Bewässern von Pflanzen verwendet wird. Dieses Wasser wird von gesonderten Zählern erfasst.

Hierzu wird daran erinnert, dass diese durch gesonderte Wasserzähler ermittelten absetzbaren Wassermengen und die zu berücksichtigenden Wassermengen von Zisternen bis zum 28. Februar dem Team Kommunale Steuern und Hausabgaben mitgeteilt werden müssen. Die Mitteilung kann per E-Mail: komm.steuern@laatzen.de, per Telefax: 0511 8205-2299, telefonisch bei der zuständigen Sachbearbeiterin oder auch auf dem Postwege erfolgen.

Hinsichtlich der absetzbaren Wassermengen handelt es sich bei der Frist um eine Ausschlussfrist. Nach der geltenden Abwasserbeseitigungsabgabensatzung sind später abgegebene Daten für diese Wassermengen für die Abrechnung 2016 nicht mehr zu berücksichtigen.