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aha wiegt den Müll

Region.

Die Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) muss ab September 2017 die regelmäßige stichprobenartige Überprüfung zum spezifischen Gewicht des Abfalls durchführen. Hierbei geht es um die Überprüfung der Grundlagen für die volumenabhängige Gebühr für den Rest- und Bioabfall. Es wird überprüft, ob das derzeit angewandte Raumgewicht für die Ermittlung der Gebühren weiterhin zugrunde gelegt werden kann oder ob es gegebenenfalls angepasst werden muss. Die Anforderungen an die Erhebung der Daten (Umfang, Häufigkeit etc.) haben sich in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung weiterentwickelt. Die Untersuchung basiert deshalb auch auf den auch von den Verwaltungsgerichten herangezogenen Empfehlungen der „Richtlinie zur einheitlichen Abfallanalytik in Sachsen“. Angelehnt an diese Richtlinie sind in der Region Hannover drei Verwiegungskampagnen vorgesehen.

Dazu werden sowohl Restmüll- und Biotonnen als auch für die im Umland noch eingesetzten Restabfall- und Bioabfallsäcke gewogen. Hierbei handelt es sich um eine stichprobenartige Verwiegung, die Kriterien wie die Siedlungsstruktur als auch Jahreszeiten berücksichtigen. Zurzeit wird noch festgelegt, in welchen Gebieten zu welchem Zeitpunkt die Verwiegung des Müllvolumens durchgeführt wird. Bei der stichprobenartig durchzuführenden Verwiegung wird neben dem Gewicht auch der Befüllungsgrad des gewogenen Behältnisses festgestellt.