Anzeige

Auf Hundebezitzer könnten Strafkosten zukommen

Laatzen. Seit dem 1. April bis zum 15. Juli sollen Wildtiere vor Beunruhigung durch freilaufende Hunde geschützt werden, um ungestört der Brut und Aufzucht ihrer Jungen nachgehen zu können. Hunde müssen daher in der so genannten Brut- und Setzzeit im Wald und in der freien Landschaft angeleint werden. In Naturschutz- und Wildschongebieten besteht außerdem eine ganzjährige Anleinpflicht. Hundebesitzer, die gegen die Anleinpflicht verstoßen, handeln ordnungswidrig und können mit Geldbußen bestraft werden. .

Auch Halter von angeleinten Hunden können unter Umständen rechtswidrig handeln - nämlich dann, wenn die Leinen zu lang sind und sich die Hunde nicht hinreichend in ihrem Einflussbereich befinden. Empfohlen wird an dieser Stelle ausdrücklich eine Länge der Hundeleine von maximal zwei Metern. Hintergrund dieser Empfehlung ist ein Vorfall vor einigen Jahren, bei dem ein Hund an einer fünf Meter langen Leine ein im Gras liegendes Reh so schwer verletzt hatte, dass es starb.

Die Stadt Laatzen weist außerdem alle Hundebesitzer darauf hin, dass Hundekot Abfall im Sinne des Abfallgesetzes ist, der ordnungsgemäß entsorgt werden muss. Die Verwaltung bittet, die "Hinterlassenschaften" der Hunde zum Beispiel mit einer Plastiktüte aufzunehmen und in ein Abfallbehältnis zu entsorgen. Das Zahlen von Hundesteuer entbindet nicht von dieser Pflicht, da es sich hierbei nicht um eine Reinigungsgebühr handelt. Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten und können ebenfalls mit Geldbußen bestraft werden.