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CDU und FDP schlagen Reform des Stadtkindertagesstättenbeirats vor

Laatzen.

In Laatzen gibt es aufgrund des § 10 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) für die Elternbeteiligung in den einzelnen Einrichtungen einen Stadtkindertagesstättenbeirat. Durch die gewachsene Zahl von Kitas in der Stadt wird die Zahl der Mitglieder des Stadtkindertagesstättenbeirats immer größer. Derzeit umfasst er 26 stimmberechtigte und 13 beratende Mitglieder, zusammen 39 Mitglieder. Damit ist das Gremium für zielführende Diskussionen und Abstimmungen zu groß geworden.

„Die Gruppe CDU/FDP hat in den vergangenen Jahren immer wieder die freie Trägerschaft bei der Einrichtung neuer Kitas gefordert. Nunmehr möchten wir auch auf deren Meinung im Kindertagesstättenbeirat nicht verzichten“, meinte der FDP-Fraktionsvorsitzende Gerd Klaus. Derzeit gibt es acht Einrichtungen. Bei einer Beteiligung würden weitere 16 stimmberechtigte und acht beratende Mitglieder, plus Vertreter/innen der Träger dazukommen. Dies ergäbe in der Summe mehr als 48 stimmberechtigte und 23 beratende Mitglieder, wenn es keine Veränderungen geben würde.

„Zur Verbesserung der Rolle und des Einflusses der Elternvertretungen sollte daher das Gremium verkleinert werden. Die Zahl der berufsmäßigen beratenden Mitglieder soll verringert werden, um deren Belastung zu senken“, meinte die jugendpolitische Sprecherin der CDU-FDP-Gruppe Gundhild Fiedler-Dreyer. Eine Beteiligung der freien Träger ist bei den Beratungsgegenständen wünschenswert, wie z.B. bei grundlegenden pädagogischen Fragen, dem Bau und der Gestaltung neuer Kindertagesstätten sowie bei den Öffnungs- und Ferienzeiten. Die CDU-Gruppe schlägt daher in einem Antrag folgende Regelungen vor: Der Stadtkindertagesstättenbeirat der Stadt Laatzen wird schlagkräftiger organisiert. Dazu werden folgende Maßnahmen umgesetzt:

Vertreterinnen und Vertreter der Einrichtungen der freien Träger von Kindertagesstätten werden in den Beirat aufgenommen.

Jede Kindertagesstätte der Stadt und der freien Träger sind mit je einer/einem Elternvertreter/in im Beirat vertreten.

Jede Gruppe im Rat ist mit 2 Vertreter/innen beteiligt.

Die städtischen Kindertagesstätten entsenden vier Leiter/innen und die freien Träger zwei Leiter/innen. Diese werden durch Interessenbekundung oder im Losverfahren ermittelt.

Die Verwaltung entsendet zwei Vertreter/innen.

Mit diesen Änderungen wären künftig 21 Elternvertreter/innen und vier Ratsmitglieder stimmberechtigt und sechs Leitungen der Kitas sowie zwei Vertreter der Stadtverwaltung Mitglieder im Beirat.