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In vielen Kommunen Niedersachsens werden derzeit Alternativen zum bestehenden System der Finanzierung von Straßenausbaubeiträgen diskutiert und umgesetzt. Auch in der Stadt Laatzen sind Straßen für einen Straßenausbauoder eine Straßensanierung vorgesehen. Nach der derzeit gültigen Satzungs- und Rechtslage sind laut der CDU-FDP-Gruppe Laatzen dabei für die Anlieger Kostenbeteiligungen in Höhe von teilweise mehreren zehntausend Euro möglich. „Die Haushaltslage der Stadt Laatzen lässt es leider nicht zu, diese Kostenbeteiligungen aus den laufenden Haushaltsmitteln bezahlen zu können. Eine zweckgebundene Mitfinanzierung durch die betroffenen Bürger ist daher ohne Änderung der jetzigen Bedingungen leider erforderlich,“ resümierte der FDP-Fraktionsvorsitzende Gerhard Klaus. Um zu einer für die betroffenen Bürger besseren Lösung zu kommen, beschäftigt sich die CDU-FDP-Gruppe seit einiger Zeit mit diesem Thema. „Die Angelegenheit, ist kompliziert und seit den ergangenen Urteilen das Bundesverfassungsgerichts zur Straßenausbausatzung und zur Bemessungsgrundlage der Grundsteuer noch schwieriger geworden“, sagte der CDU-Fraktionsvorsitzende Christoph Dreyer. Die Gruppe will daher jetzt von der Verwaltung weitere Informationen zu ihrer Meinungsbildung über eine gerechtere Lösung bekommen und hat daher folgende Fragen gestellt, die bei der nächsten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Montag, 4. Juni, beantwortet werden sollen:
1. Das neue Kommunalabgabengesetz (NKAG) in Niedersachsen ermöglicht den Kommunen, von ihren Bürgern wiederkehrende laufende Beiträge zur Straßenunterhaltung zu erheben. Dafür können kleinräumige Abrechnungsgebiete geschaffen werden. Ist es nach Rücksprache mit dem Ministerium für Inneres und Sport sowie der Kommunalaufsicht der Region Hannover möglich, Laatzen als ein
einheitliches Abrechnungsgebiet im Sinne des NKAG und der Rechtsprechung des BVerfG auszugestalten?
2. Könnte die Stadt Laatzen nach Rücksprache mit dem Ministerium für Inneres und Sport und der Kommunalaufsicht der Region Hannover die derzeitige Straßenausbaubeitragssatzung kompensationslos abschaffen?
3. Kann die Stadt Laatzen nach Rücksprache mit dem Ministerium für Inneres und Sport und der Kommunalaufsicht der Region Hannover die derzeitige Straßenausbaubeitragssatzung abschaffen und zur Gegenfinanzierung allgemeine Steuermittel verwenden? Um welchen Einnahmebetrag müssten diese gegebenenfalls erhöht werden und welche Steuern könnten hierfür realistischer Weise herangezogen werden?
4. Inwieweit kann die Stadt Laatzen nach Rücksprache mit dem Ministerium für Inneres und Sport und der Kommunalaufsicht der Region Hannover die Prozentsätze der Anliegerbeteiligung nach der derzeitigen Straßenausbaubeitragssatzung auf die von der Rechtsprechung ausgeurteilten Mindestsätze reduzieren?
„Wir suchen mit den Antworten auf diese Fragen nach Wegen, um die Belastungen der Bewohner der Stadt möglichst gering zu halten und auf viele Schultern zu verteilen,“ äußerten sich die beiden Fraktionsvorsitzenden Dreyer und Klaus übereinstimmend.