Anzeige

Cold Case Hannover: Nach 25 Jahren Beschuldigter in Mordfall ermittelt

Region.

Die Cold-Case-Einheit der Polizeidirektion Hannover hat einen Tatverdächtigen im Mordfall Norbert Schardin ermittelt. Der heute 56-Jährige wird beschuldigt, im Februar 1995 den Lkw-Fahrer Norbert Schardin auf dem ehemaligen Speditionsgelände Michaelis an der Kreisstraße in Misburg-Süd erschossen zu haben.

Seit Anfang des Jahres 2019 befasst sich die Einheit der Polizei Hannover intensiv mit der Aufarbeitung dieses Falles (wir haben berichtet). Für neue Zeugenhinweise wurde im Januar 2020 eine Belohnung in Höhe von 3.000 Euro ausgesetzt. Die Spuren aus dem Jahr 1995 wurden noch einmal nach den neuesten, wissenschaftlichen Methoden beim Landeskriminalamt Niedersachsen untersucht und mehrere Zeugen aus der damaligen Zeit erneut vernommen. Das brachte neue Erkenntnisse in dem alten Fall: Nach aktuellem Ermittlungsstand gehen Polizei und Staatsanwaltschaft Hannover davon aus, dass mutmaßlich ein heute 56 Jahre alter Mann vor 25 Jahren die Tat beging. Das Motiv: Verdeckung einer anderen Straftat. Ermittlungen zufolge ging der Beschuldigte illegalen Geschäften nach. Auf dem ehemaligen Speditionsgelände in Misburg-Süd soll er unter anderem Diebstähle begangen haben. Die Ermittler nehmen an, dass der Mann dabei von Norbert Schardin am Morgen des 8. Februar 1995 überrascht wurde, da der Lkw-Fahrer zu dem Zeitpunkt mit einer Ladung Salz in Richtung Skandinavien hätte aufbrechen sollen. Um nicht aufzufliegen, soll der Beschuldigte Norbert Schardin erschossen haben, so die aktuellen Erkenntnisse der Cold-Case-Ermittler. Der mutmaßliche Täter lebt heute in der Türkei. Er wurde im Dezember 1995 kurz nach der Tat in Misburg aufgrund eines Doppelmordes an zwei polnischen Männern nahe Helmstedt zu einer Haftstrafe verurteilt, die er bis ins Jahr 2018 abgesessen hat. Danach wurde er in sein Heimatland abgeschoben und mit einer Wiedereinreisesperre belegt. Trotz der intensiven und langwierigen Ermittlungen der Cold Case Unit reichten die gewonnenen Erkenntnisse für eine Anklageerhebung nicht aus. Die Angehörigen zeigten sich erleichtert, dass sie nunmehr mit der jahrelangen Ungewissheit abschließen können.