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Corona-Maßnahmen in Schulen: Kultusminister kündigt weitere Lockerungen an

Kultusminister Grant Hendrik Tonne.

Region. Ab sofort können wieder Schulveranstaltungen mit Externen wie Elternabende, Klassenkonferenzen, Schulvorstandssitzungen oder Tage der offenen Tür stattfinden. Hintergrund sind Lockerungen im Schulbereich über den Exit-Fahrplan des Niedersächsischen Kultusministeriums. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Veranstaltung unter 3-G-Bedingungen (Nachweis über vollständige Impfung oder eine Genesung oder einen negativen Test) ausgerichtet wird. Zudem sind Lehrkräftefortbildungen ab sofort wieder möglich, ebenfalls als 3-G-Formate..

„Mit diesem Schritt können die Schulen wieder mehr normales Schulleben einziehen lassen. Schulveranstaltungen und Gremiensitzungen in Präsenz sind durch Online-Formate nicht eins-zu-eins zu ersetzen. Es ist gut, dass die stetige Verbesserung der Infektionslage unser schrittweises Vorgehen bei Lockerungen zulässt. Wir werden uns weiterhin vorsichtig, aber konsequent Richtung Normalität bewegen und die Balance zwischen Sicherheit und Lockerungen halten", erklärt Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne.

Ergänzend zu den sukzessiven Exit-Regelungen beim Schulfahrtenverbot, Testungen und der Maskenpflicht, wird das Kultusministerium eine Übersicht zu weiteren geplanten Lockerungsschritten samt Zeitplan an die Schulen kommunizieren. Hieraus ist ersichtlich, dass ab dem 21. März wieder vollumfängliche Angebote der beruflichen Orientierung und der Praxisbegleitung durchgeführt werden können. Lehrkräftefortbildungen sind ohne 3-G-Auflagen möglich. Gleiches gilt für Schulveranstaltungen. Ab dem 21. März ist zudem die Kohortenregelung für feste Gruppen zur Kontaktreduzierung aufgehoben. Damit werden wieder mehr unterrichtliche und außerunterrichtliche Angebote möglich sein. Es ist außerdem vorgesehen, dass der „Niedersächsische Rahmenhygieneplan Corona Schule" außer Kraft tritt und in schuleigene Hygienepläne überführt wird. Für die Ausgestaltung der schuleigenen Hygienepläne erarbeitet das Niedersächsische Kultusministerium gemeinsam mit dem Landesgesundheitsamt eine Vorlage als Muster für die Schulen.

Ab dem 1. April bzw. nach den Osterferien können Schulfahrten und andere Auslandsmobilitäten, wie der Besuch ausländischer Schüler im Rahmen von Schüleraustauschen oder Hospitationen von ausländischen Lehrkräften stattfinden. Die Härtefallregelung, nach der sich vulnerable Schüler mittels ärztlichen Attests vom Präsenzunterricht befreien lassen können, soll mit Ablauf der „Sicherheitsphase" nach den Osterferien am 2. Mai entfallen.