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Das RROP ist unwirksam

Standardbild.

Region.

Das Regionale Raumordnungsprogramm der Region Hannover, das eine Konzentrationsplanung in Form von Windparks vorsieht, ist unwirksam. Zu diesem Urteil ist gestern das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht Lüneburg gekommen. Der zwölfte Senat hat seine Entscheidung damit begründet, dass der Region Planungsfehler unterlaufen sind und Normenkontrollanträge von vier verschiedenen Antragsstellern eingegangen sind, nämlich von den Städten Barsinghausen, Springe und Pattensen sowie der Gemeinde Wennigsen. Betroffen ist hierbei unter anderem die Fläche des Windkraftvorranggebietes zwischen Egestorf, Degersen und Redderse.

Das Gericht erklärt, dass die Region Windenergienutzung an sogenannten Tabuflächen, also Bereichen, bei der wegen bestehender, rechtlicher oder tatsächlicher Hindernisse eine solche Nutzung, erlassen wollte. Auch der Abstand zu Wohngebäuden wurden fehlerhaft bestimmt. "Zwar ist es grundsätzlich zulässig, Siedlungsbereiche stärker als Einzelhäuser und Splittersiedlungen vor Windparks zu schützen. Dies gilt jedoch nicht, wenn, wie im vorliegenden Fall durch die Region, zum „Siedlungsbereich“ auch „faktische Gewerbegebiete im Innenbereich sowie Sonderbauflächen mit Gewerbecharakter“ gezählt werden", erklärte das Gericht. Grund dafür ist, dass Gewerbegebiete schwächer von Lärm geschützt sind, als Wohngebiete. "Dieses Verhältnis darf ein Planungsträger wie die Region auch im Rahmen der Abwägung nicht umkehren. Unter dem gleichen Mangel leidet die Wahl eines Schutzabstandes von 800 Meter für die „Vorranggebiete industrielle Anlagen und Gewerbe“." Der Senat hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht gegen sein Urteil nicht zugelassen.