Anzeige

Deutsche Umwelthilfe verzichtet auf Klima-Klage gegen das Land

Symbolfoto. Quelle: pixabay.

Region. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und das Land Niedersachsen haben sich bezüglich der Klage der DUH gegen die niedersächsische Klimaschutzstrategie auf einen außergerichtlichen Vergleich geeinigt. Die DUH verfolgt ihre im April 2022 eingereichte Klage nicht weiter, weil durch die im Koalitionsvertrag vereinbarte Verschärfung der im neuen geplanten Klimagesetz festgelegten Klimaziele und die inhaltliche Konkretisierung der Klimaschutzstrategie die Kernkritikpunkte der DUH aufgegriffen worden sind und so eine Klage obsolet wird..

Niedersachsens Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Christian Meyer: „Wir haben ambitionierte Klimaziele und die Fraktionen von SPD und Grünen haben diese auch in unserem neuen Klimagesetz festgeschrieben. Damit wird das niedersächsische Klimagesetz auch mit dem festgelegten Abbaupfad bei den Treibhausgas-Emissionen mit dem Pariser Klimaabkommen kompatibel. Die Treibhausgasemissionen sollen bis 2030 um 75 %, bis 2035 um 90 % sinken und das Land 2040 klimaneutral sein. Dazu ist ein deutlicher Zubau Erneuerbarer Energien, Netze und Speicher erforderlich. In der neuen Klimaschutzstrategie sollen mit jährlichen Zwischenschritten und Maßnahmen Wege aufgezeigt werden, wie diese erreicht werden. Dass die Deutsche Umwelthilfe auf die Klage verzichtet, bestätigt unseren Weg hin zu einem klimaneutralen Niedersachsen. Es ist ein wirklicher Erfolg und zeigt, dass wir in Niedersachsen Vorreiter bei der Energiewende und beim Klimaschutz werden. Klimaschutz steht bei uns nicht nur in der Verfassung – wir haben Klimaschutz auch in zahlreichen Maßnahmen und konkreten Plänen fest verankert.“

Das Land Niedersachsen und die DUH haben gemeinsam eine Erklärung verfasst, die die Kernpunkte der inhaltlichen Verbesserungen durch das neue Klimagesetz gegenüber dem Status Quo noch einmal festhält. Es handelt sich dabei um die geplante Konkretisierung der Klimaschutzstrategie, die Verschärfung der im Klimagesetz festgelegten Klimaziele sowie die Einrichtung eines unabhängigen Klimarats, der zukünftig jährlich die Fortschritte bei der Erreichung der Klimaziele überprüfen soll und eigene Maßnahmen vorschlägt. Auch bereits angeschobene Klimaschutzmaßnahmen, wie die ambitionierten Ausbauziele für Wind- und Solarenergie oder die Ausweitung der Solarpflicht auch auf Bestandsgebäude und neue Parkplätze ab 25 Stellplätzen, seien maßgeblich für den außergerichtlichen Vergleich gewesen, so Minister Meyer.