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Eigentümer müssen Herbstlaub auf öffentlichen Wegen beseitigen

Laatzen.

Im Stadtgebiet Laatzen ist die Reinigung der Geh- und Radwege, zu der auch die Entfernung von Laub, Kastanien, Beeren und weiteres gehört, auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke übertragen. Darauf weist die Stadtverwaltung hin.

In den Straßen, in denen keine städtische Straßenreinigung durchgeführt wird, erstrecke sich die Reinigung bis zur Mitte der Straße. Zur Straße gehört auch der Seitenstreifen, unabhängig von der Art der Befestigung.  
Oftmals werde übersehen, dass das eigene Grundstück an mehreren Seiten an den öffentlichen Straßenraum grenzt. Irrtümlich werde angenommen, dass nur die Seite des Zugangs zum Haus zu reinigen ist. Die Reinigung müsse jedoch an allen Seiten, an denen das Grundstück an öffentliche Wege oder Straßen grenzt, durchgeführt werden.

Keinesfalls dürfe das Laub in die Gosse gekehrt werden, da Laub den Wasserabfluss in der Gosse hemmt und Straßen überspült werden können. Die Kehrmaschine nimmt in die Gosse gekehrtes Laub nicht auf. Das anfallende Herbstlaub kann mit dem normalen Grünabfall oder auf den Grüngutannahmestellen von aha entsorgt werden.