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„Fake"-Rechnungen des Amtsgerichts Hannover im Umlauf

Foto: Wikipedia

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Derzeit werden vermehrt Rechnungen mit einem vorgedruckten Überweisungsträger versendet, die als Absender das Amtsgericht Hannover ausweisen. Diese Schreiben sind zudem mit dem Symbol des Bundesadlers versehen.

Unter Bezugnahme auf die Handelsregisterbekanntmachung werden die jeweiligen Firmen aufgefordert, binnen drei Werktagen nach Erhalt des Schreibens einen Betrag von jeweils über 800 Euro an die dort angegebene Bankverbindung zu überweisen. Dem Schreiben nach soll erst im Anschluss eine „Veröffentlichung in die Handelsregisterbekanntmachungen" erfolgen. Diese Informationen sind aufgrund der Größe der Schrift und Fettdruck deutlich hervorgehoben. Aufgrund dieser Formulierung könnte auf den ersten Blick der Eindruck entstehen, dass seitens des Amtsgerichts Hannover eine Löschung der Firmendaten aus dem Handelsregister vorgenommen wird, sollte eine Zahlung nicht fristgemäß erfolgen. Eine solche Löschung erfolgt jedoch nicht. Eine Nichtzahlung hat hinsichtlich des Eintrages in das Handelsregister keine Auswirkung. Das Schreiben wurde nicht vom Amtsgericht Hannover verfasst. Es handelt sich insbesondere nicht um eine Kostenrechnung des Gerichts.

Dieses wird auch aufgrund des weiter abgedruckten Fließtextes deutlich. Dort heißt es sodann weiter:

„die Veröffentlichung firmenrelevanter Daten Ihres Unternehmens wurde u.a. im Bundesanzeiger zur Kenntnis gebracht Dies ist ein Dienst, Ihren Firmendatensatz und den Handelsregistertext in die Datenbank der Handelsregisterbekanntmachung einzutragen. Die elektronische Veröffentlichung Ihrer Unternehmensdaten wurde bereits automatisch zentral zusammengeführt und für Interessenten elektronisch abrufbar im Internet unter www.azr.de bereitgestellt. Die Erfassung Ihrer Unternehmensdaten ist eine nicht amtliche kostenpflichtige Eintragung, mit dieser Offerte verbundenen Leistung ist die Aufnahme Ihrer firmenrelevanten Unternehmensdaten sowie deren Auswertung zu Auskunftszwecken in unsere Datenbank www.azr.de. Der zu entrichtende Betrag dieser Dienstleistung ist im Falle der Annahme durch einmalige Zahlung auf die untenstehende Bankverbindung zu entrichten"

Das Amtsgericht Hannover warnt daher vor Begleichung der Rechnung, da die Zahlungen nicht auf das Konto des Amtsgerichts Hannover entrichtet werden. Offensichtlich handelt es sich zudem bei der dort angegebenen Internetadresse um eine missbräuchliche Verwendung, da unter der dort angegebenen Internetadresse ein Unternehmen der Gesundheitsbranche seinen Online-Auftritt eingerichtet hat.