Laatzen.
Auf Straßen, Rad- und Gehwegen liegt herbstliches Laub. Der Herbst ist angekommen. Während die Sonnenstrahlen noch kräftig wärmen, fallen bunte Blätter zu Boden. Im Stadtgebiet Laatzens ist die Reinigung der Geh- und Radwege, zu der auch die Entfernung von Laub, Kastanien, Beeren u.a. gehört, auf die Eigentümerinnen und Eigentümer der angrenzenden Grundstücke übertragen.
In den Straßen, in denen keine städtische Straßenreinigung durchgeführt wird, erstreckt sich die Reinigungspflicht bis zur Mitte der Straße. Dabei gehört auch der Seitenstreifen dazu, unabhängig von der Art der Befestigung. Das eigene Grundstück grenzt oft an mehreren Seiten an den öffentlichen Straßenraum. Die Reinigung ist dann an allen Seiten, an denen das Grundstück an öffentliche Wege oder Straßen grenzt, vorzunehmen.
Keinesfalls darf das Laub in die Gosse gekehrt werden, da Laub den Wasserabfluss in der Gosse hemmt und Straßen überspült werden können. Die Kehrmaschine nimmt in die Gosse gekehrtes Laub nicht auf.
Das anfallende Herbstlaub kann mit dem normalen Grünabfall entsorgt werden. Auf dem städtischen Kompostplatz, Hildesheimer Straße 305 in Rethen, können auch die dafür bereitgestellten Container genutzt werden.