Anzeige

Finanzielle Unterstützung für Tierheime in Niedersachsen

Symbolbild.

Region. Die Folgen der Energiekrise, der Inflation und der Corona-Pandemie bringen auch die Tierheime und die tierheimähnlichen Einrichtungen in Niedersachsen in Not. Um sie bei der Vermittlung von Tieren zu unterstützen, stellt das Land Niedersachsen für die Jahre 2022 und 2023 je 350.000 Euro zur Förderung der Digitalisierung zur Verfügung. Ziel ist es, Tierheimtiere durch eine verbesserte digitale bundesweite Vernetzung schneller in private Hände vermitteln zu können und ihre Aufenthaltsdauer im Tierheim zu verkürzen. „Schon aus Tierschutzgründen ist eine schnelle Wiedervermittlung in private Hände erstrebenswert. Ein Aufenthalt auf Dauer im Tierheim ist für kein Tier eine schöne Angelegenheit und sollte nur so lange wie nötig dauern“, so die Landestierschutzbeauftragte Michaela Dämmrich. „Ich bin daher dankbar, dass mit diesen Fördermitteln eine Unterstützung für die Tierheime ermöglicht wird.“.

Nach der Zuwendungsrichtlinie, die am 14.09.2022 in Kraft trat, werden die Beschaffung von Hard- und Software einschließlich Aufnahmetechnik gefördert sowie in diesem Zusammenhang Werk- und Dienstleistungen beispielsweise für Installation, Programmierung, Beratung und Schulung. Durch die Vorstellung von Tieren in Podcasts, Reels oder mit Videobeiträgen soll die Vermittlungsrate gesteigert werden. Auch soll die Verwaltung des Tierbestandes mit Hilfe der Digitalisierung optimiert werden.

Aktuell stellen die steigenden Energie- und Futterpreise die Tierheime vor große Herausforderungen bei der ausreichenden Versorgung der Tiere. Oftmals werden die letzten finanziellen Reserven aufgebraucht oder Aufnahmestopps verhängt. Zudem verschärft die Inflation die Situation. Die Tierheime rechnen mit einer zweiten Welle an Tieren, wenn sich Besitzer ihr Tier aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten nicht mehr leisten können. Bereits die Lockerung der Corona-Einschränkungen sorgte für eine vermehrte Abgabe von Tieren in den Einrichtungen, wenn eine Reise oder der Besuch von Veranstaltungen wieder möglich wurden und das Interesse am Haustier erlosch.

Der Förderhöchstbetrag liegt bei 20.000 Euro pro Einrichtung. Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen können die Förderung seit dem 14.09.2022 bei der Landesbeauftragten für den Tierschutz im Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz beantragen. Die entsprechenden Unterlagen werden auf der Homepage unter https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/tiergesundheit_tierschutz/landesbeauftragte_fur_den_tierschutz/ bereitgestellt.