Laatzen.
Seit Beginn dieses Jahres gilt für die Oberflächenentwässerung ein neuer Gebührensatz. Er wurde von 0,25 Euro auf 0,27 Euro erhöht. Daher erhält ein Großteil der Grundstückseigentümer der Stadt Laatzen seit vergangener Woche neue Abgabenbescheide der Stadt. Insgesamt wurden in etwa 9000 Bescheide verschickt.
Da sich sowohl die Grundsteuer als auch die Straßenreinigungs- und Abwassergebühren nicht verändert haben, haben nur diejenigen Grundstückseigentümer einen neuen Abgabenbescheid erhalten, bei denen eine Änderung zum Vorjahr eingetreten ist. Sofern kein neuer Bescheid übersandt wurde, verbleibt es bei den bisherigen Beträgen und Fälligkeiten.
Die Abwasserabrechnung für das Jahr 2016 wird voraussichtlich im März/April 2017 erfolgen. Es wird hierzu daran erinnert, dass die durch gesonderte Wasserzähler ermittelten absetzbaren Wassermengen (Frischwasser – beispielsweise Gartenwasser- das nicht in die Kanalisation gelangt ist) und die zu berücksichtigenden Wassermengen von Zisternen bis zum 28. Februar 2017 dem Team Kommunale Steuern und Hausabgaben mitgeteilt werden müssen.
Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Später abgegebene Daten für die absetzbaren Wassermengen können nach der geltenden Abwasserbeseitigungsabgabensatzung für die Abrechnung 2016 nicht mehr berücksichtigt werden.