Gleidingen.
Am Mittwoch durchsuchte ein Großaufgebot der Polizei eine Wohnung in Gleidingen. Ein junger Mann soll laut Zeugenaussagen in Handschellen abgeführt worden sein. Doch schon am Mittwoch teilte die Staatsanwaltschaft Hannover mit, dass der Hinweis, der die ganze Aktion auslöste, als sehr „dünn“ bewertet wurde.
Trotzdem ermittelte die Polizei, um den gemachten Hinweisen nachzugehen. „Es haben sich weder während der Durchsuchung noch jetzt bei der Datenträger Auswertung Hinweise auf eine Straftat ergeben“, so Oberstaatsanwalt Thomas Klinge, „Die endgültige Auswertung wird aber noch einige Tage dauern.“ Um welche Art von Vorwürfen es sich gehandelt hat wollte die Staatsanwaltschaft zum Schutze des Beschuldigten nicht publik machen. Sollten, wie von der Staatsanwaltschaft erwartet, sich die Vorwürfe als falsch herausstellen, müsse geprüft werden, ob eine Anzeige wegen Vortäuschung einer Straftat, oder falscher Verdächtigung gegen den Hinweisgeber eingeleitet werden wird. Die Vortäuschung einer Straftat, kann laut Klinge mit einer Haftstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren bestraft werden.