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Harter Lockdown ab Mittwoch

Bundeskanzlerin Angela Merkel. Foto: CDU/Laurence Chaperon

Region.

Wie Bundeskanzlerin Angela Merkel und die MinisterprÀsidenten der LÀnder an diesem Sonntag, 13. Dezember, beschlossen haben, wird es ab Mittwoch 16. Dezember in den harten Lockdown gehen.

Der Lockdown gilt bundesweit und soll bis zum 10. Januar 2021 gehen. Am 5. Januar soll ĂŒber eine mögliche VerlĂ€ngerung beraten werden. Der Lockdown gilt ab Mittwoch und nicht sofort, damit Schulen und Familien Zeit haben, sich auf das Szenario vorzubereiten, erklĂ€rte Michael MĂŒller, Vorsitzende der MinisterprĂ€sidentenkonferenz. „Corona ist außer Kontrolle“, erklĂ€rte Bayerns MinisterprĂ€sident Markus Söder, „Daher mĂŒssen wir handeln, um nicht das Sorgenkind von Europa zu werden.“

- Der Einzelhandel wird wÀhrend des Lockdowns geschlossen bleiben.

- Ausnahmen sind LebensmittelgeschĂ€fte, WochenmĂ€rkte und Direktvermarkter fĂŒr Lebensmittel, Abhol- und Lieferdienste, GetrĂ€nkemĂ€rkte, ReformhĂ€user, Apotheken, SanitĂ€tshĂ€user, Drogerien, Optiker, HörgerĂ€teakustiker, Tankstellen, KfZ- und FahrradwerkstĂ€tten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, ZeitungsverkaufslĂ€den, Tierbedarfs- und FuttermittelmĂ€rkte, Weihnachtsbaumverkaufs und Großhandel.

- Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und Àhnliche Betriebe bleiben geschlossen.

- Private Treffen sind auf fĂŒnf Kontakte aus zwei Haushalten beschrĂ€nkt. Ausgenommen sind Kinder bis 14 Jahren.

- Zu Weihnachten, 24. bis 26. Dezember, gilt, dass Treffen mit vier ĂŒber den eigenen Haushalt hinausgehenden Personen aus dem engsten Familienkreis und deren Kinder bis 14 Jahren erlaubt sind. Es darf sich nur der engste Familienkreis, bedeutet Ehegatten und sonstige Lebenspartner, sowie direkte Verwandte wie Geschwister, Geschwisterkinder und deren Haushaltsangehörige, treffen. In dieser Zusammenstellung dĂŒrfen es dann auch mehr als zwei Haushalte, oder fĂŒnf Personen sein.

- An Silvester und am Neujahrstag gilt ein An- und Versammlungsverbot auf publikumstrĂ€chtigen PlĂ€tzen, die von den Kommunen bestimmt werden. Das Trinken von Alkohol wird in der Öffentlichkeit vom 16. Dezember bis 10 Januar verboten werden. Ein Verkauf von Pyrotechnik ist verboten.

- Schulen sollen vom 16. Dezember bis 10. Januar 2021 geschlossen werden und der PrÀsenzunterricht wird ausgesetzt. Kinder sollen wann immer möglich zuhause bleiben. Es ist Distanzlernen vorgesehen.

- Kitas sollen ebenfalls ab Mittwoch geschlossen bleiben. Ausnahmen und eine Notbetreuung sind möglich und in einigen BundeslÀndern gelten solche Regeln bereits ab Montag.

- Gottesdienste sind möglich, wenn AbstÀnde eingehalten werden, nicht gesungen wird und Masken getragen werden. Auch Anmeldungen werden nötig sein.

- Alten- und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste mĂŒssen besondere Schutzmaßnahmen treffen. Der Bund unterstĂŒtzte diese mit medizinischen Schutzmasken und werde Corona-Schnelltests bezahlen.

Es soll weitere ÜberbrĂŒckungshilfen fĂŒr Unternehmen geben, erklĂ€rte Finanzminister Olaf Scholz. Er rechnet mit Kosten von circa elf Milliarden Euro pro Monat.