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Hilfe für mitgebrachte Haustiere aus der Ukraine

Quelle: Pexels

Region. Für mitgebrachte Haustiere aus der Ukraine gelten besondere Bedingungen. Darauf weist die Tierschutzbeauftragte des Landes Niedersachsen, Michaela Dämmrich, hin.Da die Ukraine nicht als tollwutfrei gilt und die Heimtiere (gilt für Hunde, Katzen und Frettchen) Träger dieses Virus sein können, müssen diese Haustiere normalerweise gegen Tollwut geimpft, mit einem Mikrochip gekennzeichnet und vor der Einreise mit einem Test auf Antikörper gegen das Tollwutvirus untersucht worden sein. Angesichts des Krieges und der Not in der Ukraine hat die Europäische Kommission jedoch die Einreise für Tiere, die in Begleitung ihres ukrainischen Halters reisen, erleichtert. .

Die Einreise in die Europäische Union gilt daher bereits als genehmigt, wenn die Tiere umgehend nach der Ankunft mittels des ausgefüllten Meldeformulars dem zuständigen örtlichen Veterinäramt gemeldet werden. Dies ist auch als Scan per E- Mail möglich.

Das Meldeformular und ein Merkblatt auf Ukrainisch und Deutsch sind auf der Homepage der Landesbeauftragten für den Tierschutz in Niedersachsen zu finden: https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/tiergesundheit_tierschutz/landesbeauftragte_fur_den_tierschutz/mitgebrachte-haustiere-aus-der-ukraine-was-ist-zu-beachten-210732.html

Hat eine Katze, ein Hund oder ein Frettchen keinen Mikrochip und eine gültige Tollwutimpfung, die nicht älter als ein Jahr sein darf, sollte nach der Anmeldung beim Veterinäramt eine Tierarztpraxis aufgesucht werden, die den Mikrochip setzt und gegen Tollwut impft.

Die Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo) und einige Tierarztpraxen bieten Geflüchteten aus der Ukraine kostenfreie Behandlungen und Impfungen für Haustiere an. Diese werden auf dem Messegelände in Hannover oder auf dem Gelände der Stiftung Tierärztliche Hochschule im Bünteweg, Hannover, vorgenommen. Weitere Informationen sind hier verfügbar.

In vielen Flüchtlingsunterkünften, wie z.B. auf dem Messegelände in Hannover, ist die Mitnahme von Haustieren erlaubt. Ist die Aufnahme von Tieren in einer Aufnahmeeinrichtung jedoch verboten, können die Tiere auch in Privathaushalten zur vorübergehenden Pflege untergebracht werden. Die Tierschutzorganisation TASSO hat eine private Vermittlungsplattform ins Leben gerufen: TASSO.Help. Dort werden Unterkünfte für Personen mit ihren Tieren angeboten.

„Die Geflüchteten haben unter großen Mühen auch ihre Haustiere gerettet, deswegen wünsche ich mir, dass Kommunen und private Vermieter die Mitnahme der Haustiere in Unterkünfte landesweit ermöglichen, zumindest vorübergehend“, sagt Michaela Dämmrich, Landesbeauftragte für den Tierschutz des Landes Niedersachsen. „Die Hilfsbereitschaft in Niedersachsen ist überwältigend. So viele Menschen nehmen Geflüchtete mit ihren Tieren bei sich auf oder unterstützen mit Sach- und Geldspenden“, ergänzt sie. „So kümmern sich auch die humanitären Hilfsorganisationen wie das Deutsche Rote Kreuz um die Verwaltung der Spenden für die Tiere – dafür bedanke ich mich.“

Michaela Dämmrich führt weiter aus: „Ich hoffe, dass die Geflüchteten von dem vereinfachten Verfahren der Genehmigung durch die unverzügliche Meldung von Hunden und Katzen an das zuständige örtliche Veterinäramt Gebrauch machen, um ihre Tiere legal mit sich zu führen und gleichzeitig unsere Vorsichtsmaßnahmen gegen eine eventuelle Verbreitung der Tollwut zu unterstützen. Die Angst, dass den Geflüchteten Hunde und Katzen in Deutschland weggenommen werden, wie es in Messenger-Diensten verbreitet wurde, ist völlig unbegründet.“

Sie empfiehlt darüber hinaus eine Registrierung von Hunden und Katzen in den privaten Portalen TASSO (https://www.tasso.net/Tierregister/Tier-registrieren) und Findefix (https://www.findefix.com/haustier-online-registrieren/), um bei Verlust die Tiere schnell wieder auffinden zu können.

Der Deutsche Tierschutzbund spricht von jedem 12. Flüchtenden, der ein Tier mitbringt. Für die Menschen, insbesondere die Kinder, ist das geliebte Haustier oft ein Trost und bietet Halt in dieser außergewöhnlichen Notlage.

Weitere Informationen sowie die entsprechenden Merkblätter und Formulare sind auf der Homepage der Landesbeauftragten für den Tierschutz zu finden: https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/tiergesundheit_tierschutz/landesbeauftragte_fur_den_tierschutz/mitgebrachte-haustiere-aus-der-ukraine-was-ist-zu-beachten-210732.html