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Ist Laatzen ein Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt?

Laatzen.

Das Bürgerliche Gesetzbuch ermöglicht der Landesregierung durch Rechtsverordnung Gebiete festzulegen, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Nach der jüngsten Datenerhebung der NBank soll auch die Stadt Laatzen zu einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt erklärt werden.

Bei der letzten Sitzung der CDU-FDP-Gruppe wurde daher eine Stellungnahme zum Verordnungsentwurf der Landesregierung erarbeitet. Die Gruppe sieht im Verordnungsentwurf und in der Erhebung der NBank eine Reihe von zweifelhaften Angaben, die zur Einbeziehung von Laatzen geführt haben. Im Einzelnen kritisiert die Gruppe insbesondere folgende Punkte:

„Die Analyse der NBank beinhaltet einen Datenstand, der mit dem 31.12.2018 abschließt. Insofern wurde der in der Stadt Laatzen seitdem vorgenommenen regen Neubautätigkeit keine Rechnung getragen.  Die hierdurch erfolgte Entspannung des Wohnungsmarktes in Laatzen ist somit nicht in die Betrachtung zum Verordnungsentwurf eingeflossen“, sagte der Gruppenvorsitzende Christoph Dreyer. 

Der Mietspiegel der Stadt Laatzen aus 2019 bildet zusammengefasste Werte in fünf verschiedenen Baualtersklassen, wie z.B. der Baualtersklasse 1995 bis 28.02.2018 ab. Die Aufnahme Laatzens in die Mietpreisbremse berücksichtigt aber nur Vermietungsobjekte, die bis zum 30.09.2014 erstmals genutzt und vermietet oder nach umfassender Modernisierung erstmals vermietet wurden. Die daraus resultierende Verzerrung der Datenbasis muss korrigiert werden. Die damit verbundenen Folgen müssen verhindert werden.

„Die Infrastruktur Laatzens kommt an ihre Kapazitätsgrenzen. Schulen und Kindertagesstätten sind teilweise bereits voll belegt“, meinte der FDP-Fraktionsvorsitzende Gerd Klaus. Für die Bestandsimmobilien der Bildungseinrichtungen sind umfangreiche Instandsetzungen oder ersetzende Neubauten in der Bauphase oder in der Planung. Aufgrund der bereits vollzogenen regen Neubautätigkeit müssten zusätzlich neue Klassenräume, Kindergarten- und Krippenplätze geschaffen werden. „Für ein weiteres Bevölkerungswachstum Laatzens fehlt uns daher auf absehbare Zeit das Geld für den zusätzlichen Ausbau der Infrastruktur“, sagte Kaus.  

Derzeit wird in der Stadt Laatzen über ein Freiraumkonzept beraten. Ziel dabei ist im Sinne des Klima- und Umweltschutzes freie Flächen von besonderer Bedeutung festzuschreiben. Dieses Ziel steht im Gegensatz zur Ansiedlung neuer Einwohnerinnen und Einwohner, für die neue Bauflächen ausgewiesen werden müssten.

Christoph Dreyer zog aus den Beanstandungen folgendes Fazit: „Wegen der vorgenannten Sachverhalte bitten wir daher die Landesregierung die Stadt Laatzen als Kommune aus der Mieterschutzverordnung herauszunehmen“.