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Knallen ja aber nicht überall

Laatzen.

Der Jahreswechsel steht vor der Tür mit vielen schönen Traditionen. Seit jeher wird das neue Jahr mit bunten Raketen und knallenden Böllern begrüßt.

Die Stadt Laatzen weist darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Seniorenheimen sowie Fachwerkhäusern ist verboten, um Lärmbelästigungen und Brandgefahren möglichst gering zu halten. Das Zünden von aufsteigenden Raketen im Umkreis von 200 Meter um Fachwerk- und Krankenhäuser sowie Seniorenheime ist nicht erlaubt. Insbesondere in den alten Ortskernen von Alt-Laatzen, Grasdorf, Rethen, Gleidingen und Ingeln-Oesselse (meist im Bereich rund um die Kirchen) sind aufsteigende Raketen verboten.

Böller und andere mit der Hand zu werfende Feuerwerkskörper dürfen im Umkreis von 30 Meter von Fachwerkhäusern (Brandgefahr) und 200 Metern von Krankenhäusern und Seniorenheimen (Lärmschutz) nicht gezündet werden.

Generell ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 ist nur durch volljährige Personen am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. Verstöße werden mit Geldbuße geahndet.

Damit auch die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren einen ruhigen Jahreswechsel verbringen können und um Brände zu vermeiden, bittet die Stadt Laatzen außerdem die Einwohner, ihre Balkone und Außengelände von nicht benötigtem und brennbarem Mobiliar zu befreien.

Die Stadt Laatzen wünscht allen Einwohnern einen guten Rutsch und ein gesundes und glückliches Neues Jahr 2017.