Laatzen.
Wenn lange Zeit keine Einkommenssteuererklärung abgegeben worden ist und plötzlich das Finanzamt zur Abgabe einer Steuererklärung für Rentnerinnen und Rentner auffordert, wissen die Betroffenen oft nicht, was zu tun ist.
Muss ich eine Steuererklärung abgeben?
Was passiert, wenn ich keine Steuererklärung abgebe?
Bis wann muss ich meine Einkommensteuererklärung abgeben?
Kann das Finanzamt rückwirkend eine Abgabe verlangen?
In der Rentenbesteuerung spielt der „Rentenfreibetrag“ eine wichtige Rolle. Das ist der Teil der Rente, der nicht zu versteuern ist. Wieviel von der Rente versteuert wird, richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Es können aber auch bestimmte Ausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Dazu zählt die von der Rente abgezogene bzw. gezahlte Kranken- und Pflegeversicherung. Auch höhere Gesundheitskosten, Behindertenpauschbeträge, Pflegekosten, Dienstleistungen und Handwerkerrechnungen im Haushalt können zur Verminderung der zu zahlenden Steuer führen.
Die Stadt Laatzen bietet allen interessierten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit sich über die Rechte und Pflichten einer Steuererklärung bei der Rente zu informieren. Die Leiterin der Beratungsstelle des Lohnsteuerhilfevereins „Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.“ Marion Krug ist seit über 20 Jahren in Laatzen tätig und wird in Ihrem Vortrag „Steuerklärung für Rentnerinnen und Rentner“ alle wichtigen Fragen beantworten.
Termin: Donnerstag, 4. April 2019, 14.30 bis 16.30 Uhr
Stadthaus der Stadt Laatzen (Marktplatz 2 in Laatzen)
Um Voranmeldung für den kostenfreien Vortrag wird beim Seniorenbüro der Stadt Laatzen, Gundula Walter, unter Telefon 0511-82055404 oder seniorenbuero(at)laatzen.de, gebeten.