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Laatzen erhält 370.000 Euro Bedarfszuweisung

Laatzen.

Gute Nachrichten für Laatzen aus dem Innenministerium: Die Stadt erhält 370.000 Euro Bedarfszuweisung vom Land für den Neubau eines Parkdecks an das Feuerwehrhaus der Wehren Gleidingen und Rethen. „Ich freue mich über diese Bedarfszuweisung des Innenministeriums“, sagt die für Laatzen, Pattensen und Sehnde zuständige SPD-Landtagsabgeordnete Dr. Silke Lesemann. Die Abgeordnete sieht in den entstehenden Parkplätzen einen Beitrag zur Entlastung der Parksituation an der Braunschweiger Straße. „Mit der Bedarfszuweisung werden die einzelnen Vorhaben zu etwa 50 Prozent finanziert. Bei größeren Maßnahmen und Projekten wird die Zuweisung auf maximal 1 Million Euro gedeckelt“, erklärt Lesemann.

38 besonders finanzschwache Kommunen in Niedersachsen erhalten noch in diesem Jahr Bedarfszuweisungen wegen besonderer Aufgaben. Insgesamt sind rund 19 Millionen Euro vorgesehen. Das SPD-geführte Niedersächsische Innenministerium setzt mit den Bedarfszuweisungen wegen besonderer Aufgaben das 2018 begonnene Programm im dritten Jahr fort. Das Volumen liegt im Vergleich zum Vorjahr noch einmal um etwa eine Million Euro höher.

Gefördert werden im Verfahren 2020 notwendige Investitionen auf kommunaler Ebene im Bereich Brandschutz und Hilfeleistung. Neben Baumaßnahmen an Feuerwehrgebäuden sind dies die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und Brandschutzmaßnahmen in öffentlichen Einrichtungen.

Zum Hintergrund:

Bedarfszuweisungen sind gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das Innenministerium auf Antrag an besonders finanzschwachen Kommunen gewährt, um so ihre Finanzkraft zu stärken. Es handelt sich bei den davon profitierenden Kommunen im Wesentlichen um solche, deren eigene Steuereinnahmekraft nicht annähernd ausreicht, um die erforderlichen Mittel zur Deckung der notwenigen Ausgaben zu erwirtschaften.

Bedarfszuweisungen bekommen ausschließlich Kommunen, die die eigene Konsolidierungsbereitschaft in überzeugender Weise unter Beweis gestellt haben, d.h. sämtliche Ertragsmöglichkeiten hinreichend ausgeschöpft haben und Aufwendungen auf ein notwendiges Maß begrenzen.

Bedarfszuweisungen wegen „besonderer Aufgaben“, als eine der möglichen Bewilligungsformen, können als Finanzierungshilfen u.a. für Investitionen gewährt werden, wenn damit außergewöhnliche, von den Kommunen zu erbringende notwendige Leistungen unterstützt werden.