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Laatzen sucht Schöffen

Laatzen.

Für die kommende Gerichtsperiode vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2023 werden wieder 56 Schöffen, sowie zwölf Jugendschöffen an Amts- oder Landgericht für Strafsachen für Laatzen gesucht. Die Stadt Laatzen sammelt bis zum 15. März Vorschläge, die dann vom Ausschuss für Kinder- und Jugendhilfeanagelegenheiten oder dem Rat beschlossen werden. Die Bewerber für Laatzen müssen in Laatzen wohnen und am 1. Januar 2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die als Beisitzer in der Hauptverhandlung im Strafprozess in voller richterlicher Unabhängigkeit und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter mitwirken. Das verantwortungsvolle Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen in Jugendstrafsachen (Jugendschöffen) sollen zudem in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.

Die dann in Laatzen beschlossenen Vorschläge werden an den Ausschuss beim Amtsgericht weitergeleitet, der dann die „ehrenamtlichen Richter“ wählt.

Interessierte wenden sich mit Ihren Fragen zum Schöffenamt an das Team Sicherheit und Ordnung (Telefon: 0511-8205-3206; Mail:teamsicherheitundordnung@laatzen.de), mit Fragen zum Jugendschöffenamt an das Team Kinder- und Jugendhilfe (Telefon: 0511-8205-5101; Mail: jugendhilfe@laatzen.de ).

Weitere Informationen sind auch unter www.schoeffenwahl.de zu finden. Ein Antragsformular für alle Bewerber gibt es online auch unter www.laatzen.de