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Lockdown bis 18. April verlängert – Verschärfte Maßnahmen über Ostern

Bundeskanzlerin Angela Merkel. Foto: CDU/Laurence Chaperon

Region. Nach langen und hitzigen Diskussionen und einer stundenlangen Unterbrechung, haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten auf weitere Regelungen gegen die Corona-Pandemie geeinigt. Der Lockdown wird bis zum 18. April verlängert. Zu Ostern soll es spezielle Regelungen geben, damit die Feiertage zu einer Ruhephase werden. Deutschland soll so vom 1. April bis zum 5. April zur Ruhe kommen, damit die ansteigenden Infektionszahlen gebremst werden können. Die zuvor vereinbarte „Notbremse“ soll nun konsequent umgesetzt werden. .

Gründonnerstag (1. April) und Karsamstag (3. April) sollen dem Beschluss nach einmalig als Ruhetage gelten, an denen weitgehende Kontaktbeschränkungen gelten. Bedeutet, dass maximal fünf Personen aus nur zwei Hausständen sich treffen dürfen. Kinder bis 14 Jahren zählen nicht mit. Paare gelten als ein Hausstand.

Auch auf Gottesdienste soll verzichtet werden.

Der Lebensmitteleinzelhandel soll am Gründonnerstag geschlossen bleiben, am Karsamstag geöffnet haben.

Ansammlungen im öffentlichen Raum werden über Ostern verboten sein.

Vor nicht dringlichen Reisen ins Ausland, aber auch im Inland, wird gewarnt. Für Reiserückkehrer wird es eine generelle Testpflicht vor der Einreise nach Deutschland geben.

Steigt die Inzidenz in einem Landkreis über 100, so sollen Maßnahmen noch einmal verschärft werden. Dazu können laut der Bund-Länder-Runde Ausgangsbeschränkungen, verschärfte Kontaktbeschränkungen und das Tragen von Masken bei privaten Fahrten in Pkws gehören.

In Schulen und Kitas soll mehr getestet werden.

Am 12. April werden Bund und Länder sich erneut treffen und über das weitere Vorgehen entscheiden.