Anzeige

Maskenpflicht in allen städtischen Gebäuden

Laatzen.

Ab Donnerstag, 22. Oktober, tritt die zweite Allgemeinverfügung der Region Hannover zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus in Kraft. Diese regelt, dass in allen geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Publikumsverkehrs zugänglich sind, eine Mund-Nasen-Bedeckung, die sogenannte Alltagsmaske, zu tragen ist.

Dies betrifft somit alle Gebäude der Stadt Laatzen und gilt außerdem für den Kompostplatz in Rethen. Bürgermeister Jürgen Köhne bittet alle Bürger um Einhaltung der AHA-Regel: Abstand halten, Hygiene beachten und Alltagsmaske tragen.