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Neue Bußgelder im Straßenverkehr

Quelle: Polizei.

Region. Der Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion Garbsen, Karsten Schröder, macht darauf aufmerksam, dass am 9. November die bislang ausgesetzte Novelle zum Bußgeldkatalog in Kraft tritt..

Daraus folgt bei bestimmten Verstößen eine deutliche Erhöhung der Buß- und Verwarngelder. Die verschärften Regeln sollen vorrangig dem Schutz des Rad- und Fußverkehres dienen. So wird das Parken auf Rad- und Gehwegen künftig 55 Euro kosten. Gleiches gilt für das Halten auf sogenannten Schutzstreifen für den Radverkehr und das Halten in zweiter Reihe. Kommt es zu Behinderungen oder Gefährdungen können Bußgelder bis 110 Euro sowie Punkte auflaufen. Auto- und Motorradfahrende, die beim Abbiegen keine Rücksicht auf Fußgänger nehmen und diese gefährden zahlen künftig 140 statt 70 Euro, neben einem Punkt im Flensburger Fahreignungsregister gibt es einen Monat Fahrverbot. Radfahrenden drohen in solchen Fällen 70 Euro und ein Punkt. Neben zahlreichen anderen Verstößen werden auch Geschwindigkeitsüberschreitungen künftig teurer. So fallen innerorts bei einer Überschreitung von 16 bis 20 km/h künftig 70 Euro statt wie bisher 35 Euro an.

Schröder weist darauf hin, dass die Dienststellen der Inspektion Garbsen in nächster Zeit verstärkt insbesondere regelwidriges Verhalten von Radfahrenden und gegenüber Radfahrenden kontrollieren und ahnden werden. Einen umfassenderen Überblick über die Neuerungen im Verkehrsrecht erhält man unter anderem auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr.