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Neue Mopedkennzeichen: Ab 1. März nur noch "grün"

Quelle: VöV

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Der Freitag, 1. März, ist für alle Mopedfahrer ein wichtiger Stichtag. Alle Mofas, Mopeds, Roller und E-Bikes benötigen neue Kennzeichen. Ab diesem Tag sind die bisherigen, blauen Nummernschilder ungültig. Wer mit einem motorisierten Zweirad bis 50 Kubikzentimeter Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometer in die Saison starten will, darf das dann nur noch mit dem neuen, grünen Versicherungskennzeichen. Darauf weisen die VGH Versicherungen hin, die die neuen Kennzeichen ab Montag, 11. Februar, verkaufen. Wer nach dem Freitag, 1. März, weiter mit dem alten Nummernschild fährt, hat keinen Versicherungsschutz mehr. Er muss bei einem Unfall die Kosten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden aus eigener Tasche zahlen und macht sich außerdem strafbar. Der Zeitpunkt ist deshalb besonders kritisch, weil im Frühjahr vermehrt Zweiräder auf den Straßen unterwegs sind und damit das Unfallrisiko steigt. Schon eine kleine Unachtsamkeit kann schwerwiegende und kostspielige Folgen haben, für die der Unfallverursacher einstehen muss. Die Mopedkennzeichen gelten für ein Jahr. Sie sind gleichzeitig der Nachweis für eine vorgeschriebene Haftpflichtversicherung, die im Schadenfall berechtigte Ansprüche von Dritten übernimmt. Wer ergänzend eine Teilkaskoversicherung abschließt, sichert das Moped unter anderem auch gegen Diebstahl und witterungsbedingte Schäden ab. Der niedersächsische Marktführer VGH bietet auch zum 1. März, gewohnt günstigen Rundumschutz ab jährlich 90 Euro (Haftpflicht: 53 Euro / 100 Millionen Euro pauschal, Teilkasko: 37 Euro / 150 Euro Selbstbeteiligung). Die neuen Versicherungskennzeichen sind gegen Barzahlung in allen VGH-Vertretungen und Sparkassen ab Montag, 11. Februar erhältlich. Der öffentlich-rechtliche Versicherer nennt einen weiteren Vorteil: Kunden, die in den letzten zwei Verkehrsjahren durchgehend eine schadenfreie Mopedversicherung bei der VGH hatten, profitieren beim Abschluss einer Kfz-Versicherung – etwa bei zusätzlicher Nutzung oder Umstieg aufs Auto – von einer günstigeren Einstufung.

Mehr Informationen erhalten Kunden und interessierte Bürger in allen VGH-Vertretungen, Sparkassen oder unter www.vgh.de.