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Offener Brief: Alleinerziehende Eltern richten sich an Ministerpräsident Weil

Region.

Der Landesverband alleinerziehender Mütter und Väter richtet sich aufgrund der Coronasituation an den Niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil. Der Verband fordert, dass Regelungen angepasst werde:

Sehr geehrter Herr Weil,

aufgrund der aktuellen Situation mit Kontaktbeschränkungen und Schul- sowie Kitaschließungen, möchte sich der Verband alleinerziehender Mütter und Väter Niedersachsen mit einem offenen Brief an Sie wenden.

Vorerst möchten wir die Aufhebung der Kontaktbeschränkungen für Kinder bis zu drei Jahren, die zusätzlichen 20 Kinderkrankentage für Alleinerziehende sowie das Vorhandensein von Notbetreuungsplätzen u.a. für Alleinerziehende positiv betonen.

Die Aufhebung der Kontaktbeschränkungen für Kinder bis zu drei Jahren ist zwar ein Ansatz, reicht allerdings nicht aus, da beispielsweise auch ein vierjähriges Kind nicht über längere Zeit unbeaufsichtigt sein kann. Es erreichen uns Mitteilungen von Alleinerziehenden, die deutlich machen, dass es durch die neuen Kontaktbeschränkungen für sie größtenteils unmöglich geworden ist, zusätzliche Betreuungsmöglichkeiten oder Unterstützung durch Familie, Freunde oder Bekannte in Anspruch zu nehmen. Für Alleinerziehende sind solche Netzwerke allerdings sehr wichtig und sie dürfen nicht sozial isoliert werden! Der VAMV Niedersachsen fordert, dass die Kontaktbeschränkungen für Einelternfamilien gelockert werden. Kinder in Einelternfamilien im Alter bis zu zwölf Jahren sollten bei den Beschränkungen nicht mitgezählt werden.

„Habe ich im Dezember mir noch mit einer anderen alleinerziehenden Mutter, ebenso mit drei Kindern, gegenseitig helfen können […], ist es nun untersagt“ betont eine alleinerziehende Mutter, die sich an den VAMV Niedersachen gewandt hat.

Als problematisch erachten wir, dass es für alleinerziehende Personen schon vor der Corona-Krise schwer war, den Beruf und die Betreuung der Kinder zu vereinbaren. Da nun Schulen und Kitas geschlossen sind und der Zeitraum für die Notbetreuung in der Regel in den Vormittagsbereich fällt, ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Alleinerziehende, besonders mit einer Vollzeitstelle oder Schichtarbeit, nicht möglich! Die zusätzlichen Kinderkrankentage sind eine Möglichkeit, die finanzielle Situation sowie die Betreuung der Kinder vorerst abzusichern.

Uns stellen sich allerdings folgende Fragen: Was ist, wenn der Lockdown und die Schul- und Kitaschließungen noch verlängert werden, aber die Kinderkrankentage aufgebraucht sind? Was ist, wenn das Kind nach dem aktuellen Lockdown erkrankt, aber keine Kinderkrankentage mehr vorhanden sind? Wir wünschen uns hierfür eine klare Lösung und mehr Planungssicherheit!

Wir bitten darum, dass die Vergabe von Notbetreuungsplätzen grundsätzlich von den Kommunen und nicht von den Einrichtungen geregelt wird und es hierfür einen klaren Rahmen gibt, damit eine Verbindlichkeit für Eltern vorhanden ist. Kindern von Alleinerziehenden müssen Plätze in der Notbetreuung zur Verfügung gestellt werden.

Ein Recht auf Homeoffice für alle Alleinerziehende, in deren Berufen dies umsetzbar ist, wäre eine weitere Erleichterung. Hierbei bleibt aber zu beachten, dass bei jüngeren Kindern das zeitgleiche Arbeiten und Betreuen dieser Kinder von zu Hause nicht umsetzbar ist. Hier müssen ebenfalls Notbetreuungsplätze zur Verfügung stehen.

Wir fordern Sie auf, dass die Kontaktbeschränkungen für Einelternfamilien angepasst werden, die Vergabe von Notbetreuungsplätzen für Kinder von Alleinerziehenden grundsätzlich gewährleistet wird und die Vereinbarkeit von Arbeit und Betreuung ermöglicht wird.

Mit freundlichen Grüßen

Hiam Stülten, 1. Vorsitzende des VAMV Niedersachsen