Laatzen.
Die Kindertagesstätte „Würzburger Straße“ soll ab 2020 gebaut werden. Nun stimmte der Ortsrat Laatzen in seiner Sitzung einstimmig für den Bebauungsplanentwurf Nr. 50B.
Der Bebauungsplan hat das Ziel, Planungsrecht für die Kindertagesstätte und die Erweiterung einer Schule zu schaffen. Die übrigen Flächen des Grundstücks an der Würzburger Straße sollen als Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Spielplatz" bzw. Fläche für Aufschüttungen (Lärmschutzwall zur B 6) erhalten bleiben. Um den Lärmschutz zu gewährleisten, wird das Gebäude, anders als zuvor geplant, etwas gedreht. So werden die lärmempfindlichen Bereiche im Gebäude besser vor der B6 geschützt. Der Rat stimmte somit im gleichen Antrag ebenfalls dafür, dass die Grundschule „Pestalozzistraße“ eine bauliche Erweiterung ermöglicht wird. Dies kommt aber nur zum Tragen, sollte die Schule tatsächlich aufgrund der neuen inklusiven Schulform eine bauliche Erweiterung benötigen.
Ebenfalls einstimmig viel die Abstimmung über das „Nachbarschaftshaus“ aus.
Auf dem Stadthaus- Areal wird somit ein weiterer Kubus entstehen. Die Stadt Laatzen und andere freie Träger wollen hier ein Angebot der Gemeinwesenarbeit zur Stärkung der Nachbarschaft und Integration entwickeln. Damit kann eine Verstetigung der sozialen Projekte im Sanierungsgebiet „Laatzen-Mitte wird top!“ erreicht werden. Gleichzeitig wird das Ensemble des Stadthaus-Areals durch den dritten Kubus komplettiert und städtebaulich in den neuen Marktplatz eingebunden.
Durch die 8. Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes wird der bisher beantragte Kosten- und Finanzierungsrahmen für die Sanierungsmaßnahme „Laatzen-Mitte wird top!“ deutlich erhöht. Bisher wird der jährlichen Beantragung von Fördermitteln von der NBank als Bewilligungsbehörde der bewilligte Kosten- und Finanzierungsrahmen aus der Vorbereitenden Untersuchung aus 2003 in Höhe von 15.515.000 Euro zugrunde gelegt. Durch die 8. Fortschreibung erhöht sich der Kosten- und Finanzierungsrahmen auf 27.239.500 Euro. Die Stadt Laatzen wird auf Grundlage der 8. Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes eine Erhöhung des Kosten- und Finanzierungsrahmens beim zuständigen Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz beantragen.