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Polizei mahnt zur Vorsicht in der Silvesternacht

Region.

Rund um Silvester kam es in den vergangenen Jahren zu schweren Verletzungen durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern. Insbesondere beim Abbrennen von illegalen, sogenannten Polenböllern verletzen sich immer wieder Personen teils schwer. Neben Knalltraumata, Verbrennungen und Schnittwunden kann der Umgang mit solchen Böllern sogar eine Lebensgefahr nach sich ziehen.

Unbenommen der gültigen Bestimmungen der Corona-Verordnung in Niedersachsen zu Silvester 2020/2021 gelten in Deutschland für den Umgang mit Feuerwerkskörpern folgende Regeln:

   - Nur Erwachsene (ab 18 Jahre) dürfen zum Jahreswechsel (nur vom

     31. Dezember 2020 bis zum 1. Januar 2021) Silvesterfeuerwerk nutzen

   - In Deutschland darf nur mit amtlich zugelassenem Feuerwerk

     gehandelt und die Pyrotechnik abgebrannt werden

     (CE-Kennzeichnung mit vierstelliger Ziffer)

   - Nicht zugelassene Feuerwerkskörper sind verboten, dazu gehören

     auch selbst gebastelte Knaller. Bastler machen sich somit

     strafbar.

Silvesterfeuerwerk durfte in den Geschäften nur an den letzten drei Tagen des Jahres und nur an Erwachsene verkauft werden. In diesem Jahr wurde die entsprechende Verordnung zum Sprengstoffgesetz am 17. Dezember 2020 geändert, sodass für das Jahr 2020 ein generelles Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk an Verbraucher eingeführt wurde. Dies ist gemäß der Verordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat eine "notwendige weitere Maßnahme zur Bewältigung der Auswirkungen auf das Gesundheitswesen im Zusammenhang mit der fortschreitenden Verbreitung des Coronavirus (...)". Davon ausgenommen ist nur Kleinstfeuerwerk der Kategorie F1, wie zum Beispiel Wunderkerzen oder Knallbonbons.

Die Polizei rät aus Gründen des Gesundheitsschutzes dazu, bei dem bevorstehenden Jahreswechsel gänzlich auf das Feuerwerken zu verzichten.