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Regionales Raumordnungsprogramm ist in Kraft getreten

Region.

Nach intensivem Planungsverfahren mit umfangreicher Öffentlichkeitsbeteiligung ist das Regionale Raumordnungsprogramm Region Hannover 2016 (RROP 2016) heute mit der Bekanntmachung der Genehmigung im gemeinsamen Amtsblatt der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover vom 10. August 2017 in Kraft getreten.

Das Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser (ArL) hatte das RROP 2016 im April 2017 genehmigt. Verbunden mit dieser Genehmigung waren Auflagen in Form von Maßgaben und Nebenbestimmungen, denen die Regionsversammlung in ihrer Sitzung am 20. Juni 2017 beigetreten ist.

Im RROP 2016 wird die räumliche und strukturelle Entwicklung der Region Hannover für die nächsten zehn Jahre in ihren Grundzügen als Rahmen für die städtebauliche Entwicklung in den Städten und Gemeinden sowie für raumbezogene Fachplanungen festgelegt wie zum Beispiel die Verkehrsplanung oder die Rohstoffgewinnung. Inhaltliche Schwerpunkte sind die Siedlungsentwicklung (Wohnen und Gewerbe), die Verkehrsinfrastruktur, die Energieversorgung – vor allem die Konzentration der Windenergienutzung auf raumordnerisch geeignete Flächen –, aber auch der Schutz von Natur und Landschaft sowie von Freiräumen.

„Mit dem ‚In-Kraft-Treten‘ des RROPs stellen wir die Weichen für eine zukunftsfähige räumliche Entwicklung der Region Hannover und schaffen Planungs- und Rechtssicherheit für die beteiligten Akteure“, so Prof. Axel Priebs, Dezernent für Umwelt, Planung und Bauen der Region Hannover. „Nach einem beinahe vierjährigen Kraftakt ist die Bekanntmachung der Genehmigung des RROPs und die damit verbundene Rechtswirksamkeit für uns eine große Erleichterung“ freut sich auch Sonja Beuning, Leiterin des Fachbereichs Planung und Raumordnung.

Doch eine Pause kann sich die Regionalplanung nicht gönnen: „Wir steigen unmittelbar in das erste Änderungsverfahren ein, um das RROP an das zwischenzeitlich novellierte Landes-Raumordnungsprogramm 2017 und die darin enthaltenen Voraussetzungen für die Festlegung von Nahversorgungschwerpunkten anzupassen.“ so Beuning.

Auf Anregung der Region Hannover, in der Nahversorgungsschwerpunkte schon eine längere Tradition haben, wurde im Landes-Raumordnungsprogramm die Ermächtigungsgrundlage geschaffen, solche Nahversorgungschwerpunkte auch in anderen Planungsregionen Niedersachsens festzulegen.

„Das ist uns sehr wichtig, um auch außerhalb der so genannten Zentralen Orte, der Versorgungskerne der Städte und Gemeinden, eine qualitätsvolle wohnortnahe Versorgung, vor allem mit Lebensmitteln und Drogerieartikeln auch in zeitgemäßen größeren Märkten mit mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche rechtlich ermöglichen zu können“, unterstreicht Prof. Priebs.