Laatzen.
Der seit Anfang 2019 bestehende Rechtsstreit über die Abschnittskontrolle, Section Control, im Bereich Laatzen ist mit einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nunmehr endgültig abgeschlossen. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Antrag eines Klägers auf Zulassung der Revision zurückgewiesen. Damit ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg rechtskräftig. Hier hatte das Gericht die Rechtmäßigkeit der Abschnittskontrolle bestätigt.
Niedersachsens Innenminster Boris Pistorius begrüßte diese Entscheidung: „Der Einsatz von Section Control kann einen wesentlichen Beitrag für mehr Verkehrssicherheit leisten. Vor allem ist Section Control ein Ansatz für mehr Gerechtigkeit und Akzeptanz im Gegensatz zu stationären Blitzern, weil die Geschwindigkeit über einen längeren Zeitraum gemessen wird. Wie bei jeder neuen Technologie war aber auch beim Start von Section Control klar, dass es einige rechtliche und tatsächliche Hürden auf dem Weg bis zur hundertprozentigen Einsatzreife geben kann. Gerade vor diesem Hintergrund bin ich froh, dass wir diesen Schritt als erstes Bundesland seinerzeit gewagt haben und die Rechtmäßigkeit der Abschnittskontrolle jetzt abschließend gerichtlich bestätigt wurde. Damit steht auch anderen Bundesländer die Möglichkeit offen, dem niedersächsischen Beispiel zu folgen und diese innovative Technik zukünftig bei sich auf geeigneten Strecken einzusetzen.“
Der Polizeipräsident der Polizeidirektion Hannover, Volker Kluwe, ergänzte: „(Es) wurde höchstrichterlich bestätigt, dass es sich bei dem Streckenradar Section Control um ein modernes und rechtskonformes Mittel der Geschwindigkeitsüberwachung handelt. Ich freue mich, dass damit Klarheit für alle Beteiligten geschaffen wurde.“
Hintergrund: Die Abschnittskontrolle bezeichnet ein System zur Überwachung der Geschwindigkeit im Straßenverkehr, bei dem die Geschwindigkeit nicht an einem bestimmten Punkt, sondern die Durchschnittsgeschwindigkeit über eine längere Strecke gemessen wird. Die Vorteile dieser Technik liegen darin, dass sie für die Verkehrsteilnehmenden eine gerechtere Methode darstellen, da jede Fahrzeuggeschwindigkeit streckenbezogen gemessen und nur die durchschnittliche Überschreitung verfolgt wird. Diese gerechtere Methode führt zu deutlich mehr Akzeptanz der Abschnittskontrolle gegenüber den punktuellen Blitzern. Das Messsystem dient der Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit im gesamten überwachten Streckenabschnitt. Dadurch werden eine spürbare Harmonisierung des Verkehrsflusses und damit eine Erhöhung der Verkehrssicherheit erreicht.
Niedersachsen hatte den Betrieb der Abschnittskontrolle am 19. Dezember 2018 an der Bundesstraße 6 im südlichen Bereich der Region Hannover zwischen den Orten Gleidingen und Laatzen aufgenommen. Dagegen hat ein Kläger vor dem Verwaltungsgericht Hannover geklagt. Das Klageverfahren erreichte später das Oberverwaltungsgericht Lüneburg, das im November 2019 die Klage gegen die Abschnittskontrolle auch im Hauptsacheverfahren abgewiesen und damit die Rechtmäßigkeit dieser Anlage bestätigt hat. In dem Urteil wurde die Revision ausdrücklich nicht zugelassen. Dagegen hat sich der Kläger mit einem Antrag an das Bundesverwaltungsgericht gewandt, das diesen Antrag nunmehr abgewiesen hat. Damit ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichts aus November 2019 rechtskräftig und die Rechtsmäßigkeit von Section Control abschließend gerichtlich festgestellt.