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Sprachförderung in den Kindertagesstätten

Laatzen.

Die CDU und die FDP haben nach der Landtagswahl 2003 die landesweite Sprachfeststellung ein Jahr vor der Einschulung eingeführt. Diese wurde seither durch Grundschullehrkräfte durchgeführt. Auch in Laatzen wird die vorschulische Sprachförderung seitdem durch Grundschullehrkräfte durchgeführt. Im jetzt im Landtag diskutierten Gesetzesentwurf der Landtagsfraktionen von SPD und CDU zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes ist jedoch vorgesehen, die besonderen Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung künftig außerhalb der schulischer Verantwortung durchführen zu können, um die Unterrichtsversorgung in den Grundschulen zu verbessern. Damit würde zukünftig die Sprachförderung in den Kindertagesstätten nicht mehr durch Grundschullehrkräfte, sondern durch die Erzieher in den Kindertagesstätten erfolgen müssen. „Damit kommen nicht nur zusätzliche Aufgaben auf das städtische Personal zu, sondern auch neue finanzielle Belastungen auf den städtischen Haushalt, sagte die jugendpolitische Sprecherin der CDU-FDP-Gruppe Gundhild Fiedler-Dreyer.

Vor diesem Hintergrund hat die CDU-FDP-Gruppe für die nächste Sitzung des Ausschusses für Kinder- und Jugendangelegenheiten am 5. März folgende Fragen an die Stadtverwaltung gerichtet:

1. In welcher Höhe ist durch die Übernahme der Sprachförderung durch städtisches Personal mit zusätzlichen Aufwendungen für den städtischen Haushalt zu rechnen?

2. Welcher Anteil der Aufwendungen würde dabei vom Land Niedersachsen übernommen werden?

3. Inwieweit kann in der Stadt Laatzen der Wegfall der vorschulischen Sprachförderung durch das Land personell und qualitativ in den Kindertagesstätten ausgeglichen werden?

„Wir können auf keinen Fall weitere finanzielle Belastungen durch die Übernahme von Landesaufgaben tragen, sondern müssen einen vollkommenen Ausgleich der entstehenden Aufwendungen erhalten,“ sagte der FDP-Ratsherr Tobias Münkner.