Laatzen.
In den letzten Jahren wurde immer wieder festgestellt, dass nicht alle Hundebesitzerinnen und –besitzer ihren Meldepflichten nach der Hundesteuersatzung nachkommen. Aus diesem Grund weist die Stadt Laatzen erneut auf die entsprechende Hundesteuersatzung hin. Danach hat, wer sich einen Hund anschafft oder mit einen Hund nach Laatzen zieht, diesen innerhalb von sieben Tagen anzumelden. Dies gilt auch für Hunde, die länger als zwei Monate in Pflege oder Verwahrung genommen oder auf Probe gehalten werden. Außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundstückes hat der Hund die Hundesteuermarke stets sichtbar zu tragen. Um sicher zu gehen, dass alle im Stadtgebiet gehaltenen Hunde auch steuerlich gemeldet sind, kontrollieren städtische Mitarbeiter zur Zeit und in den nächsten Wochen Hunde im gesamten Stadtgebiet.
Da die Verletzung der Meldepflichten die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens nach sich ziehen kann und die Nichtanmeldung eines Hundes den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt, sollten Hundehalter, die bislang die Anmeldung Ihres Hundes versäumt haben, dies möglichst umgehend nachholen. Dies kann im Rathaus im Bürgerbüro oder beim Team Kommunale Steuern und Hausabgaben erfolgen. Zu weiteren Einzelheiten oder Fragen erteilen die zuständigen Mitarbeiterinnen telefonisch unter den Rufnummern (0511) 8205-2203 oder (0511) 8205-2211 Auskunft.