Laatzen.
Die Stadt verschickt in den nächsten Tagen für das Abrechnungsjahr 2016 rund 7.600 Ab-wasserbescheide. Auf Grundlage der Abrechnungsdaten der Stadtwerke Hannover AG (enercity) wurden die Abwassermengen ermittelt und werden jetzt „in Rechnung gestellt.“ Sollten keine oder nur unvollständige Abrechnungsdaten vorgelegen haben, wurden die Abwassermengen aufgrund der Vorauszahlungsmenge 2016 geschätzt. Bei Vorlage der Turnusrechnung der Stadtwerke können die Abwasserrechnungen dann im Einzelfall korrigiert werden.
Eine Schätzung ist ebenfalls erfolgt, wenn die übermittelten Abrechnungsdaten der Stadtwerke mehrere Abrechnungsjahre beinhaltet haben. In diesen Fällen ist meinerseits vor einer endgültigen Abrechnung noch eine Überprüfung vorzunehmen. Eine geänderte Abrechnung wird Ihnen dann in den nächsten Wochen zugehen.
Hinweise zur Berechnung der Fälligkeiten: Der ggf. zum 7. April 2017 fällige Erstattungsbetrag setzt sich aus dem Rechnungsbetrag 2016 (s. S. 1 des Bescheides) und dem entsprechenden Ermäßigungsbetrag der 1. Quartalszahlung 2017 (Rechnungsbetrag 2017 auf Seite 1, geteilt durch vier, eventuell Rundungsdifferenz) zusammen.
Der gegebenfalls zum 8. Mai 2017 fällige Nachzahlungsbetrag errechnet sich auf die gleiche Art. Auch hier ist der Rechnungsbetrag 2016 zu dem Veränderungsbetrag der 1. Quartalszahlung (Berechnung wie oben) zu addieren. Für Rückfragen steht das Team Steuern und Abgaben unter den im Bescheid genannten Telefonnummer zur Verfügung.