Laatzen. Seid Mittwoch, dem 1. Dezember, gelten strengere Zugangsregelungen für städtische Einrichtungen in Laatzen.
Für einen Besuch der Verwaltungsgebäude der Stadt Laatzen gilt ab Mittwoch die 3G-Regelung (geimpft, genesen oder getestet). Davon betroffen sind auch beispielweise das Standesamt und das Bürgerbüro sowie das Familienzentrum und das Stadthaus (außerhalb von Veranstaltungen)..
Seid dem 1. Dezember schreibt die geltende Warnstufe 2 in vielen, weiteren Bereichen des öffentlichen Lebens den so genannten 2G plus-Nachweis (geimpft, genesen und getestet) vor. Besucher werden insbesondere vor diesem Hintergrund gebeten, sich vor dem Besuch weiterer städtischer Einrichtungen und Veranstaltungen (auf www.laatzen.de oder telefonisch) vorab über die aktuellen Regelungen zu informieren.
Auch für die Sitzungen der städtischen Gremien gilt ab sofort und bis auf weiteres die 3G-Regelung. Eine Möglichkeit zum Testen vor Ort gibt es nicht.