Laatzen.
„Nach der Diskussion aller in Frage kommenden Alternativen hält es die CDU-FDP-Gruppe
nunmehr an der Zeit einen Lösungsvorschlag für Laatzen vorzulegen“ sagt der Vorsitzende der CDU-FDP-Gruppe im Rat der Stadt Laatzen, Christoph Dreyer (CDU).
In einem Antrag schlägt die Gruppe jetzt folgendes vor:
1. Die in der Stadt Laatzen bestehende Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach Paragraph 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Laatzen wird aufgehoben.
2. Zum Ausgleich der dadurch entstehenden Mindereinnahmen wird die Grundsteuer B um 2,5 Prozent (von 600 von Hundert auf 615 von Hundert) erhöht. „Dieser Vorschlag ist die beste Lösung, die Kosten einzelner Straßensanierungen nicht nur auf einzelne Schultern zu laden, sondern gerechter auf alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt zu verteilen,“ meint der stellvertretende Gruppenvorsitzende Gerd Klaus (FDP).
Eine solche gerechte Verteilung möchte die Gruppe durch eine Erhöhung der Grundsteuer
in Höhe von rund 2,5 Prozent herbeiführen. Dies ist ein Weg, um die Belastungen für einzelne betroffene Bewohner einer Straße möglichst gering zu halten und die Aufwendungen der Stadt auf viele Schultern zu verteilen.
Gleichwohl ist sich die Gruppe bewusst, dass dieser Vorschlag unter rechtlichen Unsicherheite stehen kann. Unter Anderem ist aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes eine gesetzliche Neuordnung des Messbetrages zur Erhebung der Grundsteuer notwendig.
"Trotzdem möchten wir jetzt durch einen Ratsbeschluss ein Zeichen setzten, dass wir uns für eine gerechtere Lösung für einzelne Betroffene durch die Abschaffung der Straßenausbausatzung einsetzen", meinen Dreyer und Klaus übereinstimmend.
Die vorgeschlagene Lösung hat nach Auffassung der CDU-FDP-Gruppe folgende Vorteile:
Die vorgeschlagene Lösung einer Finanzierung der Straßenerhaltung durch allgemeine Finanzmittel ist gerechter für alle Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt. Sie verhindert unkalkulierbare Belastungen für einzelne Grundstücks- und Wohnungseigentümer, unabhängig von ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit. In Befragungen sprechen sich 88 Prozent der Betroffenen (HAZ vom 16.April) für einen Wegfall der Straßenausbaubeiträge aus. Besonders betroffene Gruppen von Hausbesitzern, wie Rentnerinnen und Rentner oder junge Familien werden in den Fällen von Straßensanierungen besonders betroffen. Dies stellt für diese Gruppen ein hohes Armutsrisiko dar und ist existenzgefährdend.
Wohnstraßen halten im Schnitt 40 Jahre, bis sie erneuert werden müssen. Hauptverkehrsstraßen verschleißen schon nach 25 Jahren. Je mehr die Straßen von der Allgemeinheit genutzt werden, umso weniger dürfen Anlieger zur Finanzierung herangezogen werden. Die Gemeinde kann gemäß niedersächsischem Kommunalabgabengesetz von den Anliegern Straßenausbaubeiträge zum Bau von zusätzlichen Parkstreifen, Gehwegen oder Straßenbeleuchtung oder zur Erneuerung einer Straße und einer Vergrößerung des Regenwasserablaufs erheben. Aber bereits beim Neu-bau von Gemeindestraßen müssen die Anwohner Erschließungsbeiträge als Einmalbeitrag in nicht geringer Höhe zahlen. Wird die Straße aber grundsaniert, müssen die Anwohner erneut einen Großteil der Kosten (zwischen 30 und 70 Prozent) aufbringen.
Die Erhebung der Straßenausbaubeiträge erfordert einen enormen Verwaltungsaufwand. Dies gilt besonders für die alternative Lösung einer Erhebung wiederkehrender Beiträge.
Durch die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen werden die Bürger beim Ausbau der Straßen an denen sie leben zu einer Kostenbeteiligung herangezogen, obwohl sie keinen direkten Einfluss auf die Bauausführung haben. Dadurch kommt es immer wieder zu erheblichen Protesten, die durch die vorgeschlagene Lösung vermieden werden können.
„Bei einer Finanzierung der Straßensanierungen durch Steuergelder wird sich die CDU-FDP-Gruppe künftig bei den Haushaltsplanberatungen dafür einsetzen, dass regelmäßige Unterhaltungsmaßnahmen an den Straßen ausgeführt werden, um einen Sanierungsstau zu vermeiden,“ kündigt CDU-Fraktionschef Christoph Dreyer an.
„Bereits heute verzichten nach einer Umfrage des NDR aus dem Jahre 2015 etwa ein Drittel der niedersächsischen Kommunen auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen. Dann sollte dies auch in Laatzen möglich sein,“ ergänzte der FDP-Fraktionsvorsitzende Gerd Klaus.