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Unfall Kirchdorfer Rehr: Wie geht es nach dem zweiten Urteil weiter?

Die Angeklagten E.P. (hinter der Akte) und M.S. vorne (verpixelt) vor dem Landgericht. Der schwere Unfall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt.

Hannover/Barsinghausen. Am 25. Februar 2022 lieferten sich Ewa P. und Marco S. auf der Umgehungsstraße Kirchdorfer Rehr bei Barsinghausen ein spontanes Rennen mit ihren hochmotorisierten Autos. Bei einem Unfall starben dann zwei kleine Kinder (2/6) und mehrere Personen wurden teils schwer verletzt. Nach einem ersten Urteil gingen die Angeklagten und auch die Staatsanwaltschaft sowie die Eltern der verstorbenen Kinder in Revision. Am 24. Juli fiel das zweite Urteil. Wie geht es nun weiter?.

 

 

Am 17. April 2023 wurde das erste Urteil zum Unfall Kirchdorfer Rehr gesprochen. Die Angeklagte Ewa P. hatte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren bekommen. Der ebenfalls Angeklagte Marco S. hatte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren bekommen. Beide Angeklagten und die Staatsanwaltschaft Hannover gingen nach dem Urteil des Landgerichts in Revision. Gegen Marco S. zog die Staatsanwaltschaft später jedoch die Revision zurück, was nun Auswirkungen auf das neue Urteil hatte. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob das Urteil dann im Februar 2024 auf, bestätigte jedoch die äußeren Tatumstände, dass es ein spontanes Rennen war. Im Juli landete der Fall dann wieder vor dem Landgericht Hannover, wo ein neues Urteil gesprochen wurde.

„Das Verhalten der Angeklagten hat die Katastrophe erst ausgelöst“

Im zweiten Prozess im Juli 2024 wurde die ursprüngliche Anklage der Staatsanwaltschaft bestätigt und im Fall von S. noch übertroffen. Hatte die Staatsanwaltschaft gegen P. eine Mordanklage erhoben, war es bei S. damals „nur“ Beihilfe zum Mord. Hinzu kamen u.a. noch die Punkte schwere Körperverletzung, Autorennen mit Todesfolge und schwerer Eingriff in den Straßenverkehr. Am 24. Juli fiel dann das neue Urteil. Das Gericht verurteilte beide wegen zweifachen Mordes und sechsfachen versuchten Mordes. Für Ewa P. gab es daher eine lebenslange Freiheitsstrafe. Da die Staatsanwaltschaft die Revision gegen S. zurückgezogen hatte und nur S. in Revision ging, war seine Strafe aus formalen Gründen auf vier Jahre beschränkt. Auch wenn seine Verteidiger eine zweijährige Bewährungsstrafe forderten, entschied das Gericht, S. müsse für vier Jahre ins Gefängnis.

Damals sagte die Richterin: „Beide, Marco S. und Ewa P., sind nebeneinander hergerast, um zu ermitteln, wer schneller ist. Bei 180, oder etwas weniger, sahen in der Kurve nicht den Gegenverkehr. Beide machten die Straße zu. Wissentlich fuhren sie weiter.“ Das war laut Richterin der entscheidende Zeitpunkt. Beide hätten wissen müssen: wenn jetzt jemand kommt, können wir nichts mehr tun, können die Situation nicht beeinflussen. Die Verteidigung habe erklärte, so die Richterin bei der Urteilsverkündung, beide hätten reagiert und es nicht gewollt, es war jedoch zu spät, das zeigten die Folgen. „Das Verhalten hat diese Katastrophe ausgelöst. Zwei Kinder sind gestorben und sechs weitere Personen wurden verletzt", unterstrich Richterin Britta Schlingmann.

Warum zog die Staatsanwaltschaft die Revision gegen das Urteil von S. zurück?

Die Staatsanwaltschaft begründete dies mit dem großen Aufwand für eine Anfechtung eines Urteils. „Die Kammer hatte ihr Urteil zu S. damals gut begründet“, so Staatsanwältin Kathrin Söfker, „Wir mussten davon ausgehen, dass eine Revision nicht sehr erfolgreich gewesen wäre und konzentrierten uns daher auf den Revisionsantrag gegen P., um die Mordanklage zu bestätigen.“ Laut Söfker sind die Revisionsverfahren sehr formelle Verfahren, man müsse sehr genau schauen und begründen, an welcher Stelle das Urteil juristisch angegangen werden könne. „Dies ist sehr aufwendig und zeitintensiv.“ Hinzu komme, dass nicht die Staatsanwaltschaft selbst ihre Revision vor dem BGH vortrage, sondern ihren Antrag beim Generalbundesanwalt einreiche. Dieser prüfe die Revision noch einmal und entscheide dann, ob er sie dem BGH vorstelle. „Meines Wissens hatte die Revision der Nebenklage hier keinen Erfolg“, erklärt die Staatsanwältin. Aus heutiger Sicht würde die Staatsanwaltschaft anders handeln: „Wir haben uns viele Gedanken gemacht, aber eine Mordanklage ist bundesweit betrachtet oft nicht durchgekommen.“ Somit beschränkte sich die Strafe von S. auf maximal vier Jahre. „Anders als Ewa P. war Marco S. zuvor aber nicht auffällig, weshalb wir vermuten, dass er ohnehin nicht die gleiche Strafe wie P. bekommen hätte.“

Wie geht es nach dem zweiten Urteil weiter?

Ewa P. sitzt weiterhin im Gefängnis. S. war bislang auf freiem Fuß und wird es zunächst wohl auch bleiben, bis das Urteil vom BGH bestätigt wird. Zeigten sich nach dem zweiten Urteil am 24. Juli die Eltern der verstorbenen Kinder zufriedener als noch nach dem ersten Urteil, wird auch die Staatsanwaltschaft auf eine erneute Revision verzichten. Die Anklage wurde nun bestätigt.

Anders sieht es bei P. und S. aus. Die Verteidiger von Ewa P. erklärten noch im Gerichtssaal, man wolle gegen das Urteil in Revision gehen. Die Anwälte von S. hielten sich zunächst bedeckt und waren auch zu keiner Stellungnahme bereit. Das Landgericht Hannover bestätigte nun auf Nachfrage aber: „Beide Angeklagten haben Revision eingelegt. Das schriftliche Urteil muss noch abgesetzt werden. Dafür hat die Kammer fünf Wochen Zeit.“

Wann es nun am BGH weitergeht, ist unklar, ein Datum gibt es derzeit noch nicht. Abzuwarten bleibt auch, ob der BGH das neue Urteil bestätigt, selbst sofort ein neues Urteil festlegt, oder es erneut zurück vor das Landgericht gehen wird.