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Wer freut sich über einen Einkaufsgutschein für Holz-Müller?

Region.

Seit einigen Tagen hat auf dem Gelände von Holz-Müller an der B 217 eine neue Filiale der Calenberger Backstube ihre Türen geöffnet. Jetzt kann die Kundschaft im Holz-Fachgeschäft nicht nur die gewohnt individuelle und fachgerechte Beratung in Anspruch nehmen oder einen Blick auf die große Auswahl an Gartenhölzern, Terrassen, Fußböden und Türen werfen, sondern auch gleich Brot und Backwaren kaufen, eine der Kaffeespezialitäten genießen oder Pizza und Nudeln speisen.

Gemeinsam mit con-nect.de und leine-on.de ermöglichte Holz-Müller den Gewinn eines Gutscheins im Wert von 50 Euro für den Holzfachhandel. Dazu musste nur eine Frage richtig per eMail beantwortet werden - und die Losfee dann noch das richtige Händchen haben. 

Wir hatten gefragt, welches Café auf dem Gelände von Holz-Müller eröffnet hat. Antwort B: Ein Bäckerei-Café war natürlich richtig.

Unter den vielen richtigen Antworten hat die Losfee nun Willi Gercke aus Wennigsen gezogen. Herzlichen Glückwunsch zum Gewinn eines Einkaufgutscheins im Wert von 50 Euro.

Der Termin für die nächste Runde steht schon fest: Am 4. September um 12 Uhr startet die nächste Quiz-Runde mit Rapstruck - Service für KFZ, Transporter und Nutzfahrzeuge.

Hintergrund: Jede Frage bleibt immer von Dienstag, 12 Uhr, bis zum darauf folgenden Samstag, 12 Uhr, aktuell. Spätere Zusendungen können nicht mehr gewertet werden. Die Gewinner werden stets eine Woche nach Beginn des Gewinnspiels (dienstags um 12 Uhr) informiert. Mehrfachzusendungen werden pro Verlosung nur einmal in die "Lostrommel" gegeben. Das bedeutet: Zu einer Frage mehrere eMails mit der gleichen eMail-Adresse und der richtigen Antwort zu versenden, ermöglicht nur eine Teilnahme an der Auslosung. Mitspielen dürfen nur nach dem Gesetz volljährige Personen (über 18 Jahre), die in der Region Hannover mit Erstwohnsitz gemeldet sind. Die Namen der Gewinner und der Wohnort werden veröffentlicht, nicht veröffentlicht werden die Straße und das Alter. Mitarbeiter und deren direkte Angehörige des jeweiligen Verlosungs-Partners und Mitarbeiter und deren direkte Angehörige von con-nect und leine-on dürfen nicht an der Verlosung teilnehmen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.