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In den sozialen Medien verbreitet sich aktuell die Falschmeldung, dass jeder Empfänger von Kindergeld auch einen Anspruch auf Kinderzuschlag in Höhe von 184 Euro hat. Die Arbeitsagentur Hannover klärt deshalb auf.
Zwar sei die starre obere Einkommensgrenze zum ersten Januar aufgehoben worden. Sollten aber Eltern mehr verdienen, als sie für sich selbst benötigen, verringere sich der Zuschlag individuell je nach Einkommen und Vermögen der Eltern und Kinder nach und nach, bis kein Anspruch mehr besteht.
Der Kinderzuschlag kann, abhängig von der finanziellen Situation der Familie, pro Kind bis zu 185 Euro monatlich betragen.
Ob sich eine Antragstellung bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit lohnt, können Eltern einfach und schnell mit den KiZ-Lotsen unter www.kinderzuschlag.de herausfinden. Dort können Betroffene ggf. den Kinderzuschlag auch direkt online beantragen.
Weitere Informationen, Merkblätter sowie Antragsformulare zu den Themen Kinderzuschlag und Kindergeld finden Interessierte im Internet auch unter www.familienkasse.de.