Region.
Das Kultusministerium hat den niedersächsischen Schulen, den örtlichen Jugendhilfeträgern, den Kommunalen Spitzenverbänden, den Mitgliedsverbänden der LAG FW, dem Katholischen Büro Niedersachsen, der Konföderation ev. Kirchen sowie der LAG Elterninitiativen Basisinformationen rund um das Thema COVID-19 („Corona-Virus“) zur Verfügung gestellt.
In dem Informationspaket werden die wichtigsten Hinweise für den Schulbereich und die Kindertageseinrichtungen im Umgang mit der neuartigen Infektionskrankheit zusammengefasst. So werden elementare Hygienemaßnahmen dargestellt, Informationen zu Schulfahrten gegeben und die zu beachtenden Meldewege bei Verdachtsfällen auf den Punkt gebracht. Die Informationen dienten dazu, „Sie konkret in Ihren Schulen, in den Kindertageseinrichtungen, den Kindertagespflegestellen zu informieren und Ihnen Handlungssicherheit zu geben“, so Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne in einem Begleitschreiben. Und weiter: „Diese Basisinformationen sind meinem Schreiben beigefügt und finden sich auch auf der Homepage des Kultusministeriums. Hier findet eine regelmäßige Aktualisierung statt.“
Das Kultusministerium verweist darauf, dass die Informationsblätter des Bundesgesundheitsministeriums und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung über die wichtigsten Hygienemaßnahmen in der jeweiligen Einrichtung aufgehängt werden sollen. Regelmäßiges und gründliches Händewaschen mit Seife, Abstandhalten im Krankheitsfall sowie Husten und Niesen in Einwegtaschentücher oder die Armbeuge sind wichtiger denn je!
In den Basisinformationen des Kultusministeriums sind zudem die Meldeketten bei möglichen Corona-Verdachtsfällen dargelegt: Hat die Schule die Kenntnis von Verdachtsfällen, nimmt die jeweilige Schulleitung unverzüglich Kontakt mit dem zuständigen Gesundheitsamt auf und informiert die zuständige schulfachliche Dezernentin, den schulfachlichen Dezernent in der Niedersächsischen Landesschulbehörde. Die Betroffenen und gegebenenfalls deren Erziehungsberechtigten sind darüber zu informieren. Das Gesundheitsamt bewertet das gegebene Gesundheitsrisiko und veranlasst die notwendigen Maßnahmen. Wenn ein Verdachtsfall dem Gesundheitsamt gemeldet worden ist, liegt die weitere Steuerungsverantwortung beim Gesundheitsamt. Analog ist auch bei Verdachtsfällen in Kindertagesstätten zu verfahren: Die Pädagogische Fachkraft meldet gegenüber der Einrichtungsleitung, welche unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt einschaltet. Von dort aus wird das gesundheitliche Fallmanagement geführt. Einrichtungsleitung benachrichtigt die Erziehungsberechtigten, den Träger der Einrichtung, den örtlichen Träger sowie die zuständige Mitarbeiterin/den zuständigen Mitarbeiter des Landesjugendamtes, Fachbereich II.
Auch Hinweise zum Umgang mit Klassenfahrten sind in dem Info-Paket enthalten. Bei der Planung von Schulfahrten sollten sowohl die Hinweise des Bundesgesundheitsministeriums als insbesondere auch die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes beachtet und regelmäßig im Blick behalten werden. Die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens von Corona ist von einer hohen Dynamik gekennzeichnet und kann nicht vorhergesagt werden. Mit Blick auf den Umstand, dass sich die Lage täglich ändern kann, sind die Schulen klug beraten, ihre Reiseplanungen den aktuellen Geschehnissen anzupassen. Ein Austausch mit den Eltern ist zudem dringend zu empfehlen und dürfte auch im Schulalltag entsprechend praktiziert werden. Von Schulfahrten in vom COVID-19 betroffene Regionen wird derzeitig abgeraten. Es herrsche „eine verständliche Verunsicherung hinsichtlich der Durchführung von Klassen- und Skifahrten in Gebiete, die als Risikogebiete gelten oder die in die Nähe von Risikogebieten führen“, so der Kultusminister weiter. „Ich empfehle Ihnen sehr, in eine enge Abstimmung mit den Erziehungsberechtigten zu gehen. Der Gesundheitsschutz der Schülerinnen und Schüler hat oberste Priorität und im Zweifel Vorrang“, schreibt der Kultusminister.