Region.
Wochenlang gab es Unsicherheit über die Anwendung der seit dem 25. Mai geltenden europaweiten Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für die journalistische Arbeit. Endlich teilte jetzt die Niedersächsische Staatskanzlei ihre Auffassung mit: Journalisten sind durch das geltende Medienprivileg geschützt. Das gilt für Personen, die für Rundfunkveranstalter, Presse und Online-Medien arbeiten. Somit werden auch wir zu unserer gewohnten Berichterstattung zurückkehren.