Region.
Am 1. Januar findet der Tarifwechsel im Großraum-Verkehr Hannover (GVH) statt. Dann werden die Tarife an die Aufwandsentwicklung der Verkehrsunternehmen angepasst. Den Verbundunternehmen im GVH ist es erneut gelungen, die Preiserhöhung moderat zu halten: Sie liegt für 2019 bei durchschnittlich 2,25 Prozent (2018: 1,9 Prozent). Seit nunmehr sechs Jahren bleiben auch im kommenden Jahr die Preise für das GVH KinderEinzel-, das GVH KinderTagesTicket sowie für das GVH KinderTagesTicket S unverändert. Auch an den Preisen der GVH SparCard und der GVH U21-Card ändert sich für die Jugendlichen nichts: Sie kosten weiterhin 15 Euro im Monat beziehungsweise die GVH U21-JahresCard 150 Euro für ein Jahr.
Ab dem 1. Januar, erhöhen sich die Kosten für GVH EinzelTickets in allen drei Zonen um je zehn Cent. Auch GVH SammelTickets werden etwas teurer und kosten acht Cent je Ticket-Abschnitt mehr. Das sind auf den gesamten Block umgerechnet zwischen 30 Cent und 50 Cent mehr. Ein GVH TagesEinzelTicket kostet 2019 in allen Zonen je 20 Cent mehr, für die Nutzer des GVH TagesEinzelTicket S erhöht sich der Fahrpreis pro Zone um jeweils zehn Cent. Der Mehrpreis für das GVH Tages-GruppenTicket für eine, zwei und drei befahrene Zonen beträgt 20 Cent. Die GVH MobilCards (Einzelverkauf) in der zweiten Klasse verteuern sich ab 1. Januar, je nach gewählter Zonenanzahl um 80 Cent bis zwei Euro.
Eine Übersicht der aktualisierten Preise der einzelnen Tickets und Cards ist im Internet unter www.gvh.de/tickets-cards/preisuebersicht abrufbar. GVH Tickets, die noch nicht zur Fahrt genutzt wurden, verfallen wie gewohnt auch nach dem 31. Dezember, nicht. Alle Tickets, die seit dem 1. Januar 2002 im Vorverkauf erworben wurden, gelten auch über den Tarifwechsel am 1. Januar 2019 hinaus. Dies gilt natürlich nicht für Tickets, die bereits zum sofortigen Fahrtantritt entwertet erworben wurden. GVH Cards im Einzelverkauf mit dem ersten Geltungstag vor dem 1. Januar bleiben bis zu ihrem letzten Gültigkeitstag ohne Zuzahlung gültig. Eine GVH WochenCard Ausbildung zum alten Preis gilt somit beispielsweise maximal bis zum 6. Januar, eine GVH MobilCard gilt maximal bis zum 30. Januar. Sie werden nicht zurückgenommen, umgetauscht oder erstattet.
Neben allen aktuellen Preisen sind auch die ab Dienstag, 1. Januar, gültigen Beförderungsbedingungen unter www.gvh.de/tickets-cards/befoerderungsbedingungen abrufbar.