Region.
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) hat die Steuerung der Windenergie auf regionaler Ebene, das sogenannte Regionale Raumordnungsprogramm (RROP), für unwirksam erklärt und es aufgehoben. Christine Karasch, Dezernentin für Umwelt, Planung und Bauen der Region Hannover, erklärte in einer ersten Stellungnahme: „Wir haben die Entscheidung des Gerichts zur Kenntnis genommen und werden jetzt die schriftliche Begründung abwarten, um dann über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Über das RROP ist der Ausbau der Windenergie nach der Rechtsprechung jedenfalls bis zur Rechtskraft eines überarbeiteten neuen Kapitels für Windenergie im RROP nicht mehr planerisch zu lenken. Die Zulässigkeit von Genehmigungsanträgen für Anlagen richtet sich daher ab diesem Zeitpunkt nach den Regelungen der jeweiligen Flächennutzungspläne der Regionsstädte und -gemeinden. Wir werden uns zeitnah mit den Planungsämtern zur Information über den Inhalt des Urteils sowie den Austausch zum weiteren Vorgehen sowie potenzieller lokaler Fragestellungen treffen.“
Ausschlaggebend für die Entscheidung war für den zwölften Senat des OVG eine fehlerhafte Behandlung der Vorsorgeabstände zu den Siedlungsbereichen. Danach sei die Gesamteinstufung von Siedlungsbereichen als weiche Tabuzonen nicht zulässig. Erkannte harte Tabuzonen hätten auch als solche ausgewiesen werden müssen. Auch bei den Siedlungsbereichen wurde nicht ausreichend differenziert: Wohn-, Gewerbe- und Industriegebiete könnten wegen ihrer unterschiedlichen Schutzanforderungen hinsichtlich der Abstände zu Windenergieanlagen nicht unter eine einheitliche Abstandsregelung fallen. Dabei hat das OVG den im RROP festgelegten grundsätzlichen Abstand von 800 Metern zu Siedlungsbereichen nicht in Frage gestellt. Eine Revision wurde wegen fehlender grundsätzlicher Bedeutung nicht zugelassen. Hiergegen ist das Rechtsmittel der Nichtzulassungsbeschwerde möglich. „Angesichts von elf anhängigen Normenkontrollen für weniger, aber auch für deutlich mehr Windkraft in der Region Hannover, hat das Gericht mit seiner Entscheidung Klarheit geschaffen und uns wichtige Hinweise gegeben, wie wir die Entwicklung der Windenergie unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung zukünftig steuern können", erklärte Karasch abschließend.