Region.
Die Stadt Gehrden hat heute als erste Kommune eine Allgemeinverfügung erlassen, die es bestimmten Branchen ermöglicht, auch am Sonntag zu öffnen. Einen Zwang dazu gibt es nicht. Inzwischen hat auch die Stadt Hemmingen eine solche Allgemeinverfügung erlassen.
Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte,
Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Zeitungsverkauf, Bau-, Garten- und Tierbedarfsmärkte dürfen bis zum 18. April 2020 an jedem Sonntag öffnen. Die Möglichkeit der Sonntagsöffnungen obliegt nur den Kommunen, nicht der Region, dem Land oder dem Bund.
Die Stadt erhöht dabei die Schranken. So müssen nunmehr
- Markierungen in den Läden vorgenommen werden, die einen Abstand von zwei Metern zum nächsten Kunden, zum Personal und auch zu den Tresen und Kassen kennzeichnen.
- bei Nicht-Einhaltung Zutrittskontrollen und -beschränkungen durchgesetzt werden, so dass nur ein neuer Kunde den Laden betreten kann, wenn ein anderer Kunde den Laden verlässt.
- Menschenansammlungen vor dem Ladengeschäft unterbunden werden.
- dem Personal persönliches Händedesinfektionsmittel zur Verfügung gestellt werden.
Diese Regelungen erfolgen auf dringenden Hinweis des Gesundheitsamtes und treten ab sofort in Kraft.
Es wird davon ausgegangen, dass weitere Kommunen kurzfristig mit Allgemeinverfügungen nachziehen werden, um die Sonntagsöffnungen und die Auflagen durchzusetzen.