Pattensen.
Seit 1957 werden Mikrozensusbefragungen durchgeführt, weil schnell und zuverlässig bevölkerungs- und erwerbsstatistische Daten und deren Veränderungen von Regierung und Verwaltung vom Bund und den Ländern benötigt werden. Bei dieser amtlichen statistischen Erhebung werden ein Prozent aller Haushalte befragt. Der Mikrozensus wird gemeinsam von den Statistischen Ämtern der Länder und dem Statistischen Bundesamt durchgeführt. Die organisatorische und technische Vorbereitung obliegt dem Statistischen Bundesamt, die eigentliche Erhebung und Erhebungsaufbereitung wird von den Statistischen Ämtern der Länder durchgeführt, in Niedersachsen durch das Landesamt für Statistik und Kommunikationstechnoligie Niedersachsen (LSKN).
Die Erhebung wird durch vom Landesbetrieb LSKN ausgewählte Erhebungsbeauftragte mit Laptop durchgeführt. Sie haben einen amtlichen Ausweis, wurden in ihre Aufgaben eingewiesen und sind über alle Angaben, die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt geworden sind, zur Verschwiegenheit verpflichtet. Bitte unterstützen Sie die Erhebungsbeauftragten bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit.
Für den Mikrozensus gibt es eine eigene Rechtsgrundlage, das "Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und die Arbeitsmarktbeteiligung sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensusgesetz MZG)" vom 7. Dezember 2016 (BGBI. IS. 2826).
Nach einer Stichprobenauswahl vom Statistischen Bundesamt finden die Mikrozensus-Haushaltsbefragungen 2017 in Pattensen in verschiedenen Monaten statt.